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Musterschreiben ans Finanzamt (Tipps für System-Aussteiger mit Andreas Clauss)

Andreas Clauss liest in diesem Clip sein mitverfasstes Musterschreiben an das Finanzamt vor, weclhes jeden interessieren dürfte, der mal wieder von der Institution zur Kasse gebeten wird. Dabei setzt man allerdings nicht auf einen Konfrontation, sondern auf Beharrlichkeit.

Zunächst gilt es das Schreiben des FA als ein Angebot nach dem Handelsgesetz zu erkennen, denn das FA ist tatsächlich nichts anderes als eine in das Handelsregister eingetragene Firma und somit gilt auch für das FA das Handelsrecht.

22 Kommentare zu “Musterschreiben ans Finanzamt (Tipps für System-Aussteiger mit Andreas Clauss)

  1. De Seite gibt es nicht mehr, wer kann mir den Download über das Musterschreiben, zukommen lassen, das wäre super.

  2. Hallo, Ihr Lieben,

    mit wem kann ich mich in München zu diesen Themen zusammentun?

    Herzliche Grüße
    Päddy

  3. Hallo phantom,
    dein Problem ist eigentlich nicht wirklich eins, denn Du hättest die Möglichkeit alle Vorgaben zu prüfen.
    Ist es verboten ein aktiviertes Handy im PKW mitzuführen – nein
    Kannst Du einen Gespächnachweis für die besagte Zeit beibringen – ja
    Dann prüfe die gesetzliche Grundlage…
    War das genannte Gesetz zur Tatzeit anwendbares Recht ?
    Gibt es darin die Möglichkeit dich mehrmals für eine Tat zu bestrafen – nein
    Ist deine Bestrafung verhälltnismäßig – wohl eher nicht, denn ohne dein Handy hättest Du eventuell noch keine Probleme, ohne deinen PKW schon – Job etc.
    Dadurch würde bei einer derartigen Strafe – für dich und deine Familie – ein Härtefall entstehen, den es zu vermeiden gilt. Wenn Du glaubhaft darlegen könntest das mit dem Verlust deiner Arbeit deine gesamte Familie zum Sozialfall würde, kostet das die Gemeinschaft (Steuerzahler) mehr als es durch die 500 CHF einbringen würde – also wieder Ermessen.
    Hier in der Bundesrepublik regelt sowas das Gesetz über Ordnungswidrigkeiten welches auch als Ermessensgesetz ausgelegt ist. Allerdings kann ein Verstoß gegen die Ordnung nur von einem Menschen begangen werden, also niemals von einer Sache (juristische Person). Mit dem § 30 OWiG haben die Verfasser einen Sonderstatus eingeräumt, der sowohl die natürliche, als auch die juristische Person einbezieht. Der Haken dabei ist allerdings das Wort „Person“, denn das steht im juristischen Sinn für einen Unternehmer. Zudem handelt es sich dann auch um zwei Individuen. Wir vereinen aber quasi beides in einem – die juristische Person und den Mensch.
    Versuch dem Fordernden anhand deiner finanziellen Möglichkeiten einen Vergleich zu unterbreiten. OK, Du hast zwar einen Bock geschoßen, und sollst jetzt durch die Buße geläutert werden, aber darf dich das u.U. deine Existenz kosten…?
    Und wie würde dann eine überfahrene rote Ampel geahndet werden – Erschießung…?!
    In diesem Sinne… Gruß Doc

    • Lieber Doc
      Ich danke Dir für Deine ausführlichen Erklärungen. Werde mal schauen, ob ich in der Praxis damit was anfangen kann. So als Normalbürger gegen die Staatsanwaltschaft vorzugehen, macht halt doch etwas Unbehagen….. Gruss Anna

  4. Liebe Leut´bitte wer weiß wo der Link eines Videos zu finden ist. Ich dachte schon ihn gefunden zu haben, aber das war er nie. Würde gern dieses Andreas Clauss Video herunterladen!!!!
    LG

    • Einfach das Video laufen lassen, Cursor ins Bild und rechte Maustaste
      drücken, dann erscheint ein Fenster mit z.B. URL kopieren, das dann anclicken.

  5. Interessanter Beitrag!
    Vielen Dank…

    @phantom
    500 CHF für Handy (ob einschalten, telefonieren,…) – das kann NICHT sein, da muss doch noch was anderes (gewesen) sein!?
    Oder hast du deine „kleine“ Strafe wiederholt nicht bezahlt und nun eine größere Strafe aufgebrummt bekommen?

    • Lieber Schmetterling
      Ja, da hast Du recht. Vor einem Jahr gab es da schon mal eine Anzeige wegen zu schnell Fahren auf der Autobahn (damals noch kein Entzug). Danach habe ich mich schön an die Richtlinien gehalten. Ich finde auch, telefonieren und SMS schreiben während dem Fahren ist zu gefährlich – doch heute kannst Du Dir in der Schweiz als Junglenker überhaupt nichts mehr erlauben….Das Problem ist, dass die Probezeit noch nicht ganz zu Ende ist und mit einem Entzug während der Probezeit bist Du dann Dein Leben lang bestraft. Weil sollte es aus welchen Gründen auch immer, wenn auch Jahre später noch einmal zu einem Entzug kommen, fängst Du wieder ganz von vorne an. Mit Nothelferkurs, Theorieprüfung, praktische Prüfung, Verkehrskundeunterricht und dem Besuch beim Psychologen. In meinen Augen reine Geldmache…..! Ich weiss auch, Unwissen schützt vor Strafe nicht – jedoch war mir wirklich nicht klar, dass ich das Handy nicht mal einschalten darf während der Fahrt. Da dürfte man ja auch keine CD’s wechseln, kein Radio einschalten usw…., lenkt doch alles auch ab. Liebe Grüsse

      • Liebes Phantom!
        Das sollte keine Belehrung oder eine Rechtfertigung für den „Staat“ sein!
        Ich dachte nur, dass man doch keine 500 Franken fürs Handy einschalten bekommt!?
        Ich fahre nun schon fast 25 Jahre, war auch einige Mal etwas zu schnell und wurde erwischt, glücklicherweise waren es immer nur kleinere Geldstrafen 😉
        Hier in Deutschland ist es wohl nicht viel besser/genauso schlimm wie bei euch!
        Finde das auch übertrieben, fürs Handy einschalten schon zu bestrafen. Der Vergleich mit Radio einschalten, Sender wechseln, CD vorspulen,… passt!
        Manche Vorschriften sind ja schon o.k., aber mittlerweile ist es natürlich alles übertrieben. Nur noch Gesetze, Vorschriften, Überwachung,…
        Ich hoffe das alles hat bald ein Ende…!!!
        Liebe Grüße und ich drücke dir die Daumen für einen guten Ausgang dieser Angelegenheit!
        Schmetterling

        • Lieber Schmetterling
          Ich hab das auch nicht als Belehrung oder Rechtfertigung aufgefasst. Es macht mich einfach traurig, dass man immer wieder die Kleinen so bestraft und die Grossen laufen lässt….! Als Fachfrau Kinderbetreuung in Ausbildung hat man eh am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig….!!

      • PS: Passend dazu:
        http://sat-chit-ananda.de/?p=6912
        Ab Minute 20 geht’s los mit diesem Thema! Aber MUSS man eigentlich ganz gucken 😉

  6. Lieber Andreas Clauss,
    ich würde gern mit dem Musterschreiben arbeiten, jedoch kann ich beim besten Willen Deinen Hinweis auf den Download des Schreibens akustisch nicht verstehen. Bitte teile mir und am besten noch der Solidar-Gemeinschaft, die wir sind, den Weg zum Musterschreiben mit. Du könntest auch die Möglichkeit, des Downloads des Schreibens gegen eine „Wertschätzungs-Gebühr“, von vielleicht 8 Euro?!, publizieren – gerne vergüte ich Dir Deine Mühe.

    Dir im Voraus vielen Dank,

    Noah Stelley

  7. Hallo, das ist alles schön und wunderbar, aber was kann ich tun, wenn ich in der Schweiz wohne und einen Führerausweisentzug von einem Monat und ein Bussgeld von CHF 500.– bekomme, weil ich mal eben kurz mein Handy eingeschaltet hab, um zu sehen, ob mich wer gesucht hat. Keine Nachrichten gelesen oder geschrieben, nicht telefoniert, wirklich nur mal eben kurz eingeschaltet. Ist das rechtens???

    • Hallo phantom,
      dein Führerschein ist eine Wissensprüfung die Du gegen Bezahlung (Fahrlerhrer / Fahrschule) abgelegt hast. Dieses Zeugnis kann man dir ebensowenig absprechen wie dein Abschlußzeugnis aus der Schule, oder deinen Gesellenbrief, auch dann nicht, wenn Du dich verrechnest oder etwas falsch erarbeitet hättest. Dein Chef könnte dich zwar rügen, dir aber niemals deswegen deinen Lehrbrief wegnehmen.
      Du wurdest so quasi für ein und die selbe Sache zwei mal bestraft und das ist juristisch nicht möglich.
      In diesem Sinne,… Gruß Doc

      • Hallo Doc
        Das klingt ja spannend, aber werde ich rechtlich damit durchkommen? Ich meine, die Fahrerlaubnis würde ja nur auf die Dauer von einem Monat entzogen werden! Auch die Busse ist ärgerlich, ich hab mal wo gelesen, dass diese DUNS-Nummern nur an Gewerbebetriebe bzw. Handelsfirmen vergeben werden kann. Die Staatsanwaltschaft unseres Kantons ist jedoch ebenfalls unter einer solchen Nummer registriert. Wären die demnach gar nicht berechtigt, Bussen einzutreiben, da ich mit denen ja gar keinen Vertrag hab? Weiss da jemand konkret Bescheid.
        Vielen herzlichen Dank für die Antwort.

        • Hallo Phantom – bist du in diesem Thema weitergekommen? Ich meine, du hattest es richtig erkannt: Keine Berechtigung für Bussen… Danke für kurze Rückmeldung mit Koordinaten von Dir.

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