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Kfz-Zulassung ohne Wohnsitz in Deutschland

Foto: Pixabay

Handbuch und Tipps für eine komplett digitale Kfz-Zulassungsvorbereitung, ohne Meldeadresse in Deutschland

Es gibt sie, die Lösung für Alle, die sich aus dem System mehr und mehr verabschieden wollen, aber gerade bei der Nutzung eines Fahrzeugs bisher letztlich an Grenzen stoßen und „erpressbar“ bleiben. So war es bis vor einiger Zeit bei mir: Ohne Meldeadresse in Deutschland und damit ohne – zumindest formal-juristischen – „festen Wohnsitz“, also ohne „Wohnhaft“ keine Möglichkeit, mein Auto bei der „BRD-GmbH“ (wieder) anzumelden. Dachte ich.

Schon seit September 2013 bin ich (bzw. die Person) in „Deutsch“ nicht mehr gemeldet. Die PERSON, mit der ich mich nach Wunsch aller öffentlichen Stellen am besten selber identifiziere, hat daher seitdem keine „Wohnhaft“ mehr in „Deutsch“J. Aber erst nach einem Ortswechsel nach Spanien, Ende Oktober 2016, als ich bereits eine etwas phantasievolle andere Lösung für mein kleines „Problem“ gefunden hatte, bekam ich von einem findigen – ebenfalls deutschen – Freund den entscheidenden Hinweis.

Diesen Hinweis will ich im Folgenden nun mit Euch teilen. Nachdem ich selber das gesamte Procedere nochmals sorgfältig weiter recherchiert, ergänzt und auch aktualisiert habe. Daraus ist nun – etwas unerwartet – ein regelrechter kleiner und hoffentlich feiner, alle Fragen klärender Ratgeber geworden.

Übersicht

Die Lösung: Empfangsbevollmächtigung
Und wie funktioniert das Ganze nun?
Worauf ist weiter zu achten?
Die Logik hinter den oben gemachten Ausführungen
Antrag auf Zulassung eines Fahrzeugs
Das Ergebnis: Kfz-Zulassung ohne Meldeadresse in Deutschland!
Noch ein kleiner Hinweis am Rande…
Die Rechtsgrundlagen…
Zum Abschluss wichtig: Haftungsausschluss
Download aller erforderlichen Formulare nochmal auf einen Blick

Am Seitenende ist dieser Ratgeber auch zum Download in pdf-Format angefügt.

Die Lösung: Empfangsbevollmächtigung

Das Zauberwort für die Lösung einer Fahrzeugzulassung ohne Wohnsitz oder Meldeadresse in der „Bundesrepublik Deutschland“ auf Euren Namen heißt „Empfangsbevollmächtigung“. Nichts Neues im Grunde, aber ich kannte es damals noch nicht.

Nachstehend habe ich zunächst zwei etwas unterschiedliche „neutrale“ Formularfassungen für diese Empfangsbevollmächtigung verlinkt, also ohne Wappen oder Andressdaten einer lokalen Behörde usw.:

Von Berlin, neutral, elektronisch am PC ausfüllbar und am umfassendsden, darum momentan mein persönlicher FAVORIT.

Eine weitere neutrale Version der Empfangsbevollmächtigung gibt es momentan HIER im Internet.

Permanent-Downloads, mit freundlichem Dank an die Herkunfts-Verwaltungen (s.o.; bei Verwendung unbedingt Aktualität der Formulare, also Anwendbarkeit überprüfen!):
Empfangsbevollmächtigung, Formular mit Druck Download 1 ; Download 2

Interessant finde ich, dass die allermeisten Zulassungsstellen diese gesetzliche Möglichkeit für Wohnsitzlose in Deutschland offenbar selber oft gar nicht kennen, so meine Erfahrungen u.a. in Traunstein. Auch im Gespräch mit verschiedenen Polizisten zum Thema wurde mir das nie als Lösung mitgeteilt.

Standardmäßig wird die Empfangsbevollmächtigung wohl z.B. bei Kurzzeitanmeldungen von Fahrzeugen und auch zur Überführung von Fahrzeugen ins Ausland eingesetzt. Etwas anders vorgefertigte, entsprechende Formulare finden sich momentan z.B. dort, wie meine aktuellen Recherchen für diesen Beitrag ergaben:
Formular 1          Formular 2          Formular 3

Und wie funktioniert das Ganze nun?

Im Grunde ist es sehr einfach: Ihr braucht zunächst einen vertrauenswürdigen und hilfsbereiten Menschen (zugleich ist dies dann letztlich für diesen Zweck auch eine vertrauenswürdige Person J), der für Euch alle Post entgegen nimmt, die im Zusammenhang mit dem Fahrzeug eingeht (Rechnungen, Steuerbescheide, Bußgeldbescheide usw.) und sie rasch an Euch weiter leitet – auf welchem Weg auch immer.

Ich selber habe seit Jahren so einen guten Freund, der mir alle eingehende Post innerhalb weniger Tage per e-Fax an meine Email-Adresse weiter schickt, so dass ich unmittelbar reagieren kann. Egal wo ich in der Welt gerade bin. Denn das ist das Schöne an der digitalen Welt: Immer mehr Dinge lassen sich ohne physische Anwesenheit mit Hilfe des Internets abwickeln, wenn man weiß, worauf es ankommt.

Dieser Mensch stimmt auf dem eben genannten Formular seiner Funktion als Empfangsbevollmächtigter mit Unterschrift schriftlich zu und muss auch seine Personendaten angeben und sich ggf. bei der Zulassungsstelle auch ausweisen, da dies die „Fahrzeuganschrift“ wird. Er trägt keinerlei Verantwortung außer der Bereithaltung und Leerung seines Briefkastens und Euch gegenüber, alle Post zum Fahrzeug rasch weiter zu leiten.

Auch Ihr als künftige Fahrzeughalter müsst im Original auf dem Formular unterschreiben und es wird im Formular eine Anschrift von Euch erfragt. Diese wird nach meiner Kenntnis aber nicht mit Ausweispapieren überprüft (müsste ja – theoretisch – ohnehin eine Auslandsanschrift sein), sofern Ihr nicht persönlich anwesend seid. Es sollte also in diesem Fall auch eine fiktive oder eine c/o-Anschrift genügen, ggf. sogar die gleiche Anschrift wie die Eures Empfangsbevollmächtigten als c/o möglich sein, das habe ich bisher aber nicht geprüft.

Es wird dann in Briefen zunächst Euer Name genannt, darunter steht c/o für „care of“, also „zu Händen von“ vor dem Namen Eures Freundes, an dessen Anschrift die Post geht und das ist postalisch absolut üblich.

Ihr selber bleibt also weiterhin – und das finde ich gut so – in voller Verantwortung und Haftung für Alles, was das Fahrzeug betrifft.

Sofern Ihr diesem hilfsbereiten Menschen zugleich eine Vollmacht für die komplette Zulassung Eures (!) Fahrzeugs erteilt (s.u.), kann er diese ebenfalls abwickeln – nichts Anderes machen Autohäuser oft als Service für Euch beim Kauf eines neuen Fahrzeugs (auch Dienstleister) und halten dafür entsprechende Formulare vor. Ein entsprechendes Formular findet Ihr derzeit HIER im Internet. Einen Permanent-Download gibt es HIER.

Ein möglicher Zulassungsbevollmächtigter muss sich bei der Zulassungsstelle in jedem Fall mit einem gültigen Personalausweis bzw. Pass ausweisen können.

Worauf ist weiter zu achten?

Das Zulassungs-Procedere ist im Grunde nicht anders wie auch sonst üblich. Mit folgenden Dokumenten, neben der eben bereits besprochenen Empfangsbevollmächtigung und ggf. Zulassungsbevollmächtigung:

Gültiger Personalausweis bzw. Pass mit aktueller Meldebestätigung des Empfangsbevollmächtigten, ev. genügt auch eine Kopie, wenn die Zulassung von Jemandem Anders vorgenommen wird. Damit wird die korrekte „Fahrzeuganschrift“ überprüft.

Gültiger Pass von Euch als Eigentümer bzw. eine Kopie davon zur Vorlage bei der Zulassungsstelle kann nicht schaden, um Eure Unterschrift auf Kaufvertrag und Empfangsbevollmächtigung etc. zu authentifizieren. Wie das real läuft, wäre zu prüfen und hängt gewiss auch vom Auftreten des mit der Zulassung Beauftragten ab.

Um sicher zu gehen kann es nicht schaden, den Kaufvertrag zur Hand zu haben, mindestens in Kopie, um das „Eigentum“ am Fahrzeug nachzuweisen (das Eigentum nach „gängiger Lesart“, wofür die Zulassungspapiere eben nicht geeignet sind J). Wird m.E. üblicherweise bei der Zulassung aber nicht gebaucht.

Bisherige Zulassungspapiere Teil I und II (ehemals Fahrzeugschein=Teil I und Fahrzeugbrief=Teil II, vom Vorbesitzer, im Falle eines gebrauchten und ggf. auch noch zugelassenen Fahrzeugs). Sie werden zur Umtragung benötigt (und zur Vernichtung des alten Fahrzeugscheins, also von Teil I). Bei Neuwagen ist zunächst ein Antrag auf Neuausfertigung von Teil II zu stellen.

Bankkonto

Ihr benötigt ein deutsches bzw. europäisches Bankkonto im EWR (Europ. Wirtschaftsraum), von dem dann von der Finanzbehörde die jährlich anfallende Kfz-Steuer eingezogen wird. Dafür ist bei Zulassung zwingend ein Formular auszufüllen, mit dem eine Einzugsermächtigung an die zuständige Finanzbehörde erteilt wird. Dieses SEPA-Lastschriftmandat, wie es seit 01.07.2014 offiziell bindend eingeführt ist, wird spätestens bei der Zulassung ausgehändigt.

Downloads: Ein Beispiel für eine elektronische Fassung der Einzugsermächtigung findet Ihr im Internet HIER und als Permanentlink HIER. Es sollte auf allen Zulassungsstellen funktionieren. Explizit für das SEPA-Lastschriftmandat vorgesehen ist auch DIESES Formular. Permanentlink HIER.

Zulassungsvollmacht und SEPA-Lastschriftmandat kann man zur Vereinfachung auch kombinieren. Ein entsprechendes Formular gibt es HIER. Permanentlink HIER.

Praxistipp: Diese Einzugsermächtigung konnte früher bereits vor Verlassen der Zulassungsstelle nach erfolgreicher Zulassung mit Zuteilung und Stempelung der neuen Kennzeichen schriftlich widerrufen werden (Widerruf am besten gleich ausgedruckt und unterschrieben mitbringen, mit Lücke für das dort noch einzutragende erteilte Kennzeichen). Dieser Widerruf konnte anonym in einen dort meist vorhandenen Hausbriefkasten eingeworfen werden. Dann konnte später aufgrund des Bescheides jährlich selber überwiesen werden. Ich gehe davon aus, dass man sich das auch heute noch – mit etwas Geschick, weiterhin „ertrotzen“ kann. Wer hat Erfahrungen?

Gefahr: Das kann seit Einführung des neuen SEPA-Lastschriftverfahrens zu Schwierigkeiten in der weiteren Abwicklung führen, ggf. zum Widerruf der Zulassung von Amtswegen und damit auch zur sofortigen Zwangsabmeldung. Zumindest, wenn die Steuern nach Erteilen des Bescheids nicht termingerecht überwiesen werden. Der Widerruf lässt sich ja ggf. auch noch im Anschluss an die erste Steuer-Abbuchung regeln. Erfahrungen damit im neuen Verfahren habe ich bisher keine.

Bereits seit dem 01.07.2009 ist die Kfz-Steuer eine Bundessteuer und wird seit dem 01.07.2014 außerdem auch von den Zollämtern eingetrieben, also einer Bundeseinrichtung. Dort laufen seitdem sämtliche Daten zentral und einheitlich zusammen.

Alternative: Zum Abbuchungszeitraum für ungenügende Deckung des Kontos sorgen. Dann geht die Abbuchung zurück und es wird von der Finanzbehörde ein Erinnerungsschreiben verschickt, das dann gegen eine geringe Säumnisgebühr manuell überwiesen werden kann.

Handelt es sich um Euer eigenes Konto, so ist es kein Problem, diese Kontoverbindung im Formular anzugeben und Euren Freund auch in Vollmacht für den Bankeinzug unterschreiben zu lassen (sofern Eure Vollmachterteilung für die Zulassung Dies ausdrücklich erlaubt). Alternative: Entweder das Formular bereits vorab besorgen, je nach Zulassungsstelle liegen sie auch offen aus bzw. können erfragt werden, oder eine elektronische Fassung ausgefüllt selber vorab unterschreiben und für die Zulassung übergeben (s.o.).

Soll ein fremdes Konto verwendet werden, z.B. das Konto Eures Freundes (Anmerkung: ICH empfehle das ausdrücklich NICHT, wegen der Verantwortlichkeiten, die damit abgegeben werden!), so müsst IHR als angehender Fahrzeughalter zu der fremden Zahlung eine Vollmacht erteilen (weil dabei Steuerliches von Euch offen gelegt wird!) und der Kontoinhaber das entsprechende Formular seinerseits selber unterschreiben als Autorisierung, oder seinerseits dafür eine Vollmacht an Denjenigen erteilen, der die Zulassung durchführt. Dieser Part findet sich ganz unten auf der oben zuerst verlinkten Einzugsermächtigung. Vermutlich muss ihn auch der Zustellungsbevoll­mächtigte unterschreiben, der Form halber, da er in den Papieren ja mit eingetragen wird.

Haftpflicht-Versicherung

Den Behörden scheint nach meinen Erfahrungen das Fehlen einer Haftpflichtversicherung strafrechtlich am Wichtigsten zu sein. Wichtiger als eine fehlende Zulassung und damit gekoppelt die nicht erfolgte Besteuerung des Fahrzeugs. Es ist der führende Straftatbestand für eine Anklage. Das habe ich für meinen Teil herausgefunden. Mag für Eure persönlichen Experimente zum Thema einmal wichtig werden.

Merke: Es kann darum interessant sein, auch ein nicht zugelassenes Fahrzeug immerhin zu versichern…

Als Nachweis einer Haftpflicht-Versicherung für das Fahrzeug benötigt die Zulassungsstelle seit einigen Jahren eine sog. eVB-Nummer, sozusagen die „elektronische Deckungskarte“. Sie wird bereits durch die vollständige digitale Angebotsabfrage bei einem Versicherer generiert und als vorläufige Deckungszusage erteilt, oftmals direkt online im Angebotsverfahren bzw. innerhalb weniger Minuten bis Stunden per angegebener e-mail und/oder auch per SMS.

Zum Erhalt einer eVB-Nummer sind u.a. alle relevanten technischen Fahrzeugdaten erforderlich, Tarifwahl, anrechenbare Vorversicherungsdaten und auch eine Anschrift, aus welcher neben dem genauen Tarif auch die zuständige Zulassungsstelle hervorgeht.

Maßgeblich als Antragstellung bei einem Versicherer (auch Zeitpunkt Versicherungsbeginn usw.) ist in der Regel die Weitergabe der bei der Zulassungsstelle eingereichten eVB-Nummer.

Die erste anzugebende Bezugsanschrift muss darum in jedem Fall der Anschrift Eures Empfangs­bevoll­mäch­tigten entsprechen. Das ist entscheidend.

Für die Bestimmung des eigentlichen Versicherungsnehmers (VN), also des Zahlenden, gibt es nun mehrere Optionen, je nach Sachlage, die allerdings klar benannt werden müssen:

Option 1: Ihr selber tretet neben der Fahrzeughalterschaft auch als VN auf. In jedem Fall muss für die Versicherung unbedingt angegeben werden, dass Euer Freund und die angegebene Anschrift der Empfangsbevollmächtigte ist. Alle Schreiben der Versicherung gehen nach Eurem Willen ebenfalls an dessen Anschrift, aber zu Euren Händen und Lasten, also z.B. in Form von c/o (care of) vor Eurem Namen (s.o.).

Option 2: Ihr tretet weiterhin als VN auf, gebt ebenfalls die Anschrift des Empfangsbevollmächtigten an, nach welcher sich der Versicherungstarif und die zuständige Zulassungsstelle richten, für allen Schriftverkehr aber eine andere Anschrift, unter der Ihr sicher erreichbar seid. Ob diese Adresse theoretisch auch außerhalb Europas liegen kann, wäre hier zu klären. Innerhalb des EWR sollte es m.E. möglich sein. Immerhin kann man im EWR-Ausland ja auch Versicherungen abschließen für in Deutschland zugelassene Fahrzeuge, sofern solche Leistungen von einem ausländischen Versicherer in Deutschland angeboten werden. In jedem Fall schafft das Flexibilität. Es wird sich dann rein praktisch vermutlich um eine weitere Zustellanschrift handeln, auch dort dann ggf. als c/o.

Option 3: Euer Freund selber fungiert als VN (Empfehle ich ebenfalls NICHT, wegen der doch eigentlich unnötigen Übergabe von Verantwortlichkeiten an den Freund Empfangsbevollmächtigten). Damit sind Zustellanschrift und Bezugsadresse der Fahrzeugzulassung identisch und auch der Empfänger.

Option 4: Eine weitere Person aus Eurem Umfeld (Freund, Freundin, Eltern oder sonstige Verwandte… Ich empfehle auch diese Option aus bereits o.g. Gründen natürlich NICHT unbedingt!) erklärt sich zur Übernahme der Versicherung bereit. Auch das ist möglich! Bezugspunkt ist und bleibt nämlich das Fahrzeug und dessen Zulassungsanschrift von Eurem Empfangsbevollmächtigten, die auch in die Zulassungspapiere eingetragen wird. Für die Versicherung ist weiterhin entscheidend, an wen und wohin sie ihre Anschreiben und Rechnungen schicken kann. In diesem Fall also an die weitere Person unter deren Anschrift. Diese Option kann nach meiner Kenntnis auch in Frage kommen, sofern Jemand eine vorteilhafte Versicherungs-Rabattierung zur Nutzung an Euch abtreten will (aber nicht übertragen), typischerweise aufgrund langjährigen unfallfreien Fahrens eines früheren Zweitwagens. Natürlich braucht Ihr in so einem Fall die schriftliche Einwilligung des Betroffenen mit Originalunterschrift für die Übernahme und Zahlung der Versicherung sowie eine im Original unterzeichnete Einzugsermächtigung an den Versicherer, zumindest gegenüber diesem, ev. auch bereits bei der Zulassungsbehörde vorzulegen, das habe ich bislang nicht geprüft.

Kennt Ihr weitere Optionen?
Dann freue ich mich über entsprechende Kommentare zum Beitrag!

ACHTUNG: Keine Zulassung bei Kfz-Steuerrückständen! Ganz wichtig, fast hätte ich es vergessen: Manche von Euch haben sich ggf. im Vorfeld bereits mit den Steuerbehörden über Sinn bzw. Unsinn und/oder die legale Berechtigung zur Erhebung von Kfz-Steuern oder Steuern in Deutschland generell auseinandergesetzt. So auch ich. Schon vor Jahren. Das sind Geschichten, die rasch ein ganzes Buch füllen würden – aber m.E. eher Unterhaltungswert haben, als allgemein dienliche Erfahrungen.

Leider bleibt der angehende Fahrzeughalter in diesem Punkt also erpressbar: Sind – z.B. aus derartigen Auseinandersetzungen – noch alte Kfz-Steuerforderungen offen, die eben ausschließlich an der Person des Halters festgemacht werden, so müssen Diese zunächst – spätestens bei der Zulassung, z.B. durch Bankbeleg nachgewiesen – alle beglichen sein. Anderenfalls erfolgt keine Zulassung eines Fahrzeugs auf den „steuersäumigen“ Halter!

Da sind dann also am Ende einmal mehr phantasievolle Lösungen gefragt, wenn darin eine Hürde liegt. Dafür mögen die nachstehenden Erläuterungen noch hilfreich sein:

Die Logik hinter den oben gemachten Ausführungen

Ein Fahrzeug kann – völlig legal und konform mit der FZV (Fahrzeug-Zulassungsverordnung) – für die Zulassung extremerweise unterschiedliche

  1. Eigentümer/in
  2. Besitzer/in
  3. Empfangsbevollmächtigte/r
  4. Halter/in
  5. Steuerpflichtige/r (=immer Halter/in)
  6. Steuerzahler/in
  7. Versicherungsnehmer/in
  8. Versicherungszahler/in
  9. Zulassende/n und
  10. Fahrzeugführer/in
  11. Fahrzeugnutzer/in

haben. Das ist für die Zulassung letztlich nicht hinderlich; teilweise für den Versicherer, teilweise für die Finanzbehörden allerdings relevant. Es muss nur sinnvoll sein für Euch und sauber organisiert werden, wenn es gemacht wird. Und es schafft – bei Bedarf – sehr flexible Möglichkeiten.

Fahrzeughalter können z.B. ja auch juristische Personen sein, generell Firmen aller Art oder eine ganze Gruppe von Menschen, die dann z.B. einen Beauftragten benennen müssen.

Ich selber bin derzeit beispielsweise formal zwar Eigentümer, Steuerzahler, Versicherungszahler, aber weder Halter, noch Empfangsbevollmächtigter noch Steuerpflichtiger noch Versicherungsnehmer noch Besitzer, Nutzer und Führer eines ganz konkreten Fahrzeugs. Das ergab sich eben so.

Antrag auf Zulassung eines Fahrzeugs

Die Zulassung eines Fahrzeuges ist bei der örtlich zuständigen Zulassungsbehörde zu beantragen. Das genau tut Ihr nun.

Der Antrag auf Zulassung eines Kfz muss die Personalien des Halters enthalten, bei natürlichen Personen also Familienname, Geburtsname, Vornamen, Datum und Ort der Geburt, Geschlecht und Anschrift des Halters. Ein elektronisches Beispiel eines Dienstleisters, hier für Gütersloh, findet Ihr derzeit HIER im Internet. Es ist dauerhaft HIER zum Download hinterlegt.

Ich kann mir sehr gut vorstellen, dass sich Seite 1 dieses Formulars (es ist blanco) bei einer rein digitalen Vorbereitung für die Zulassung durch einen Beauftragten auch für alle anderen Zulassungsstellen verwenden lässt, sofern die Einzugsermächtigung gesondert erteilt wird, auf einem neutralen Formular (s.o.).

Besteht, wie bei Euch, im Inland kein Wohnort oder Aufenthaltsort, so ist der Wohnort oder Aufenthaltsort des Empfangsberechtigten maßgeblich. Dieser Empfangsberechtigte muss dann im Antrag die geforderten Personalien angeben und hinterlassen. In diesem Fall werdet Ihr als Halter in die Zulassungsbescheinigung ohne Anschrift und der Name des Empfangsberechtigten mit Anschrift eingetragen.

Zur Klarstellung sowie zum Schutz des Empfangsbevollmächtigten im Rechtsverkehr solltet Ihr als Ergänzung zum Antrag auf Zulassung noch ein kurzes Schreiben in drei bis sechs Ausfertigungen vorbereiten, in dem Ihr erklärt und unterschreibt, dass Ihr gleichermaßen Eigentümer als auch Halter (und ggf. auch Versicherungsnehmer) des zuzulassenden Fahrzeugs seid und den Empfangsbevollmächtigten sowie ggf. den Zulassungsbeauftragten und einen möglichen fremden Steuerzahler nochmals eindeutig namentlich benennt.

Ein Exemplar (alle im Original unterschrieben!) ist dann jeweils
– bei Bedarf für die Zulassungsstelle,
– für den Empfangsbevollmächtigten,
– ggf. für die Versicherung,
– für eine mögliche weitere Person als Versicherungsnehmer,
– für eine mögliche fremde Person als Steuerzahler und
– als Nachweis für Eure Unterlagen.

Eine Ausfertigung ALLER Zulassungsdokumente, in Papier und auch digital für Eure Unterlagen, empfehle ich übrigens dringlich!

Das Ergebnis: Kfz-Zulassung ohne Meldeadresse in Deutschland!

Wenn Ihr alles korrekt vorbereitet und durchgeführt habt, dann habt Ihr anschließend Zulassungspapiere, in denen IHR selber als Halter mit Namen und Euer Empfangsbevollmächtigter mit seinem Namen, seiner Anschrift und seiner Funktion eingetragen seid. Letzteres ist damit der „amtliche Wohnort“ Eures Fahrzeugs. Ohne eine eigene Meldeadresse oder Wohnsitz in Deutschland.

Und das alles ist m.E. sogar machbar, ohne dass Ihr selber auf der Zulassungsstelle physisch auftreten müsst! Ich konnte es allerdings selber bisher so nicht praktisch ausprobieren. Sollte aber funktionieren –im Zweifelsfall mit etwas „lösungsorientierter Hartnäckigkeit“. Die nötigen Hintergründe, Zusammenhänge und Einblicke habe ich Euch hier in jedem Fall geliefert.

ACHTUNG: Bei Anschriftwechsel Eures Zustellungsbeauftragten geht das ganze Procedere von Vorn los! Jedenfalls, wenn dann eine andere Zulassungsbehörde zuständig ist (anderes Kennzeichen). Innerhalb einer Gemeinde kann es sein, dass ein neuer Fahrzeugschein (Teil I) wie üblich über das örtliche Bürgerbüro im Ummeldeverfahren erteilt wird. Allerdings muss der alte dafür vorgelegt und physisch vernichtet werden.

Auf Eure Erfahrungsberichte und Ergänzungen als Kommentar bin ich sehr gespannt!

Noch ein kleiner Hinweis am Rande…

…der mir immer wieder geholfen hat, scheinbar „unmögliches“ möglich zu machen:

Sofern Dokumente mit Euren Original-Unterschriften erforderlich sind, der Postweg aber sehr lange dauert (ich lebte in den vergangenen Jahren längere Zeit u.a. in Marokko, auf den Seychellen, in Spanien und gegenwärtig lebe ich in Paraguay) oder grundsätzlich mühsam wäre, gibt es eine Alternative, die in vielen Fällen funktioniert hat und aus meiner Sicht völlig korrekt ist, da sie lediglich Euren Willen ausdrückt und definitiv Niemandem schadet.

Ich verwende in solchen Fällen meine sauber eingescannte Unterschrift und füge sie in ein digitales Anschreiben bzw. Formular entsprechend ein. Wer etwas versiert am Computer ist, dem wird das kaum Mühe machen. In anderen Fällen kann es auch besser sein, ein ganzes Dokument ausgefüllt und unterschrieben gut selber einzuscannen, aber das ist weit komplizierter, dass es funktioniert und es hängt vom Fall ab.

Das Dokument wird dann per Email, am besten als gut aufgelöstes und sauberes pdf, nach Deutschland geschickt. Dort geht es dann als Ausdruck im Umschlag in die im internationalen Vergleich doch recht zügige „Snail mail“, also die deutsche Post, ausgeführt durch einen Menschen Eures Vertrauens. Bislang hatte ich damit noch keinerlei Probleme.

Um Irritationen und Nachfragen auszuschließen, solltet Ihr die Unterschrift mit normalem Stift wie Kugelschreiber und in blauer Farbe fertigen und dann für o.g. Zwecke einscannen (Achtung: auf super weißen Untergrund, blütenweißes Scanergebnis, Fleckenfreiheit und generell auf Randlosigkeit achten; dann lässt sich der Scan anschließend auch leicht, ohne komplizierte Bildbearbeitung, auf durchsichtig umstellen!) und ein solches Dokument sollte am Zielort eher mit einem Tintenstrahl-Drucker ausgedruckt werden, wegen dem stimmigeren Erscheinungsbild.

Meine Denke dazu: Ich habe mir eines Tages schlicht bewusst gemacht, wie das „Spiel“ funktioniert: Richter, Beamte, Zeichnungsbevollmächtigte in Unternehmen, Banken, auch Ämter aller Art verwenden sehr, sehr häufig (immer???) entweder Untergebene als Zeichnende „im Auftrag“ oder „in Vertretung“ oder als „Urkundsbeamte“ usw. oder aber es werden generell Faksimile-Unterschriften verwendet, also elektronische Abdrucke von Unterschriften. Vieles wird nicht einmal dem Anschein nach unterschrieben, wie z.B. sämtliche Bescheide und die allermeisten Schreiben „unseres Finanzamtes“ oder – Überraschung! – auch Auto-Kreditverträge (eigene Erfahrung!). Wie oft liest man inzwischen Sätze wie

„Dieses Schreiben wurde maschinell erstellt und ist darum ohne Unterschrift gültig!“

Ja geht’s noch? Maschinen übernehmen Rechtsverbindlichkeiten??? Na also: Nichts anderes tue ich also in dem Moment, nur dass ich es lediglich für mich selber tue und selber verantworte, was ich so „unterschreibe“. Einfach tun und gut!

Viel Erfolg also auch dabei! ABER: Bitte unbedingt verantwortungsvoll und selbstverantwortlich anwenden! Es geht hier ausschließlich um kreative Selbsthilfe, nichts weiter!

Die Rechtsgrundlagen…

Gemäß § 6 FZV, der Fahrzeug-Zulassungsverordnung ist die Zulassung eines Fahrzeuges bei der örtlich zuständigen Zulassungsbehörde zu beantragen.

Der Antrag muss die Personalien des Halters gemäß § 33 I S. 1 Nr. 2 des StVG (Straßenverkehrsgesetz, letzte Fassung vom 17.08.2017) enthalten, bei natürlichen Personen also Familienname, Geburtsname, Vornamen, Datum und Ort der Geburt, Geschlecht und Anschrift des Halters.

In der aktuellen FZV, in der Fassung vom 31.07.2017 wird in Abschnitt 2, Zulassungsverfahren, § 6 Antrag auf Zulassung, Absatz 4 Punkt 4. bezüglich eines Empfangsbevollmächtigten konkret ausgeführt:

„(4) Im Antrag sind zur Speicherung in den Fahrzeugregistern folgende Fahrzeugdaten anzugeben und auf Verlangen nachzuweisen:
4. Name und Anschrift des Empfangsbevollmächtigten im Sinne des § 46 Absatz 2 Satz 2 oder Name und Anschrift des gesetzlichen oder benannten Vertreters.“

Unter Punkt 2. desselben Paragraphen und Absatzes wird noch ein interessanter, m.E. für die Zulassung des „eigenen“ Fahrzeugs zur persönlichen Verfügung aber nicht weiter relevanter Sonderfall aufgeführt:

„2. Name und Anschrift des Verfügungsberechtigten über die Zulassungsbescheinigung Teil II, sofern eine solche ausgefertigt worden ist“

Der Absatz gilt m.E. für z.B. finanzierte Fahrzeuge, auch bei Leasing, bei welchen die Bank den „Fahrzeugbrief“ (Teil II der Zulassungsbescheinigung) als Sicherheit für den Kredit einbehält, bis dieser vollständig abbezahlt wurde. Ich habe bisher keine Erfahrungen, ob ein solcher Fall mit den hier gemachten Empfehlungen zur Empfangsbevollmächtigung in irgendeiner Form kombinierbar wäre, halte es aber für problematisch (Extremfall: Ein möglicherweise mittelloser „Obdachloser“, der aber einen laufenden Autokredit hat und sein Fahrzeug ohne amtlichen Wohnsitz in Deutschland weiter betreiben will?? Da wird wohl jede Bank Probleme machen…) J

Dort, also in Abschnitt 7, Durchführungs‑ und Schlussvorschriften, § 46 Absatz 2, Satz 2 wird zum Empfangsbevollmächtigten weiter ausgeführt, wie genau zu verfahren ist:

„…Besteht im Inland kein Wohnsitz, kein Sitz, keine Niederlassung oder keine Dienststelle, so ist die Behörde des Wohnorts oder des Aufenthaltsorts eines Empfangsbevollmächtigter zuständig.“
JURIS.de, heute gültige Fassung vom 31.07.2017

Dem aufmerksamen Leser bzw. Leserin wird auffallen, dass das Deutsch hier etwas holpert. Das fand ich ebenfalls interessant und forschte nach: Noch ein Jahr zuvor klang derselbe Passus deutlich lesbarer, aber dennoch nicht unbedingt korrekter:

„…Besteht im Inland kein Wohnsitz, kein Sitz, keine Niederlassung oder keine Dienststelle, so ist die Behörde des Wohnorts oder des Aufenthaltsorts eines Empfangsberechtigten zuständig.“
JURIS.de, Fassung vom 18.07.2016

Die deutsche Sprache ist eben gar nicht so leicht… und ob der Empfangsberechtigte und der Empfangsbevollmächtigte wohl aus juristischer Sicht identisch sind??? Für MEIN Dafürhalten: NEIN. Halten wir uns also lieber an den „Empfangsbevollmächtigten“, auch wenn er in der momentan aktuellen Verordnung grammatikalisch falsch „gebeugt“ wurde. Es scheint mir der formal korrekte Sprachgebrauch zu sein.

Ja… Ein Zweifler und Nörgler, wer sich nun fragt, welche Qualifikationen wohl zum Verfassen von Gesetzestexten autorisieren… und wie weit her es wohl ist mit der Vertrauenswürdigkeit unserer Gesetzgeber, der Gesetze selber, deren Ausleger, deren Anwender und auch der „Hüter dieser Gesetze“… Legislative, Judikative und Exekutive eben… die – zumindest scheinbare – „Gewaltenteilung“ einer Demokratie…

Derzeit finden sich HIER noch ganz hilfreiche knappe Ausführungen einer Fachjuristin zur Thematik, geschrieben bereits am 30.09.2009. Ich habe Teile des Textes oben angepasst übernommen.

Eine ganz informative und umfangreiche, wenngleich meiner Ansicht nach nicht (mehr) in allen Punkten ganz korrekte und aktuelle Diskussion von Themen und Hilfen für Menschen, die ohne Meldeadresse in Deutschland (die „Legalität“ diskutiere ich hier bewusst NICHT! J) oder im Ausland leben wollen, findet sich HIER (Direktlink auf Tipps zum Punkt Fahrzeuge).

Hilfreiche weitere Informationen zur Kfz-Steuer finden sich vom 13.07.2015, also NACH Einführung des sog. „SEPA-Mandats“ zum 01.07.2014, z.B. HIER.

Zum Abschluss wichtig: Haftungsausschluss

Ich habe hier nach bestem Wissen und Gewissen Empfehlungen, Erfahrungen und Erkenntnisse niedergeschriebenen, die ich selber gemacht habe. Sie stellen formal dennoch lediglich Praxistipps dar, sind KEINE Rechtsberatung und erheben keinerlei Anspruch auf Korrektheit in allen Details. Ich kann und werde daher weder auf Aktualität noch auf erfolgreiche und schadlose Anwendbarkeit irgendeine Haftung oder Gewährleistung übernehmen. Für den Fall einer – unbedingt empfehlenswerten! – Nachahmung steht Jede/r in der Selbstverantwortung.

Probiert es einfach aus! Nochmals also: Viel Erfolg!

Download aller erforderlichen Formulare nochmal auf einen Blick

Alle Downloads sind mit Quelle und als Permanent-Links angegeben.

Empfangsbevollmächtigung   Quelle1       Download1        Quelle2      Download2
Zulassungsvollmacht               Quelle         Download
Kombi Zulassungsvollmacht &
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Handbuch-Update vom 15.03.2019           Download

Über Johannes Anunad

Lebensforscher und versierter Lösungsfinder, Baujahr 1966, Vater von zwei Kindern. Webseite: https://dieneuezeit,mitananda.info. Seit Jahren bin ich auf der ganzen Welt unterwegs und zu Hause, wie u.a. ½ Jahr in Marokko, 1 Jahr auf den Seychellen, 1 Jahr in Spanien und nun, seit November 2017 in Paraguay. „Lebenslanges Lernen“ machte mich zum „Wissens-Experten“ auf unterschiedlichsten Gebieten: ausgebildeter Öko-Landwirt, Promovierter Agraringenieur, ökologisch-nachhaltiger Landbau, Int. Biogasexperte, Experte für (Freie) Energie-Technologien, für Umwelt, Nachhaltigkeit und Kreislaufwirtschaft, Systemanalyse und Manage¬ment-Systeme (UM und QM, ISO 9.000ff und ISO 14.000ff), Unter¬nehmer, Projektentwicklung, -leitung, -analyse, -beratung und -management, Finanzen, Vertrags- und Steuerfragen, Umgang und Hilfe mit den „bestehenden Systemregeln“, Personal Coaching und Lebensberatung/Lebenshilfe, Energieheilung... LERNEN enthält heute aber SO viel mehr für mich… So habe ich wohl in dieser Inkarnation bereits „mehrere Leben gelebt“, wie man so sagt. Arbeit zum reinen Gelderwerb ist keine Option mehr für mich - bereits seit 2013. Mein SEIN kann Niemand bewerten/bezahlen, aber angemessen wertSCHÄTZEN. Ich benutze Geld seitdem eher als Anzeiger und Ausdrucksmittel; ich „spiele“ damit, benutze es, wo nötig. Ich fasse überall, wo ich gebraucht werde, wo ich eine Aufgabe für mich erkenne, einen Impuls bekomme, einfach tatkräftig mit an. Das Finanzielle folgt seitdem meiner Lebenseinstellung und löst sich nach Erfordernissen. Für die wohl wichtigsten meiner Tätigkeiten erhalte und verlange ich folglich kaum einmal Geld. Zwei Lebensinhalte sehe ich für unser Menschsein und damit für mich selber im Vordergrund: Natürlichen SELBSTausdruck und direkt damit verbunden die - bewussten - Erfahrungen des materiellen Menschseins. Heute bewegt mich ganz besonders die Herausforderung, wie ein wirklich "Neues Miteinander" aussehen und real gelebt werden kann und was dafür, ganz praktisch, unabdingbar erforderlich ist. Spiritualität, im Alltag ausgedrückt, also die gelebte Erweiterung/Befreiung meines Bewusstseins, erscheint mir dabei als wichtigster Schlüssel. Die Bereitschaft zum inneren Wachstum und als Ansatzpunkt dafür die Heilung der eigenen – und damit auch der allgemeinen - Traumatisierungen. Ich studiere seit etlichen Jahren intensiv die brennenden Gesellschaftsfragen unserer Zeit, als Lebensforscher eben - in Theorie und VOR ALLEM auch ganz praktisch, habe u.a. in unterschiedlichen Gemeinschafts-Projekten an unterschiedlichen Orten der Welt mitgewirkt, noch weitere erkundet. So beschreite Ich meinen Weg hinaus aus dem geltenden BeWERTungsparadigma, hinein in ein wertSCHÄTZENDES Miteinander, das vom natürlichen Ausdruck meines SELBST geführt wird. Für praktische, gelebte Wandel-Experimente HIN zu einem NEUEN MITEINANDER will ich Gleichgesinnte finden und zusammen bringen - irgendwo in der Welt, wo es lebenswert ist. Vielleicht gelingt das ja hier in Paraguay, wo ich derzeit lebe...

67 Kommentare zu “Kfz-Zulassung ohne Wohnsitz in Deutschland

  1. Deutsche lieben es kompliziert. In Spanien z.B. kostet die Einlösung 20 Jahre alt
    160 cv 135€ und die Versicherung bei 55’000€ Neupreis dann 235€ – mit Vandalismus und Glasbruch gedeckt – vielleicht ist das weniger als in germania aber sofern das Fahrzeug mehr als 6 Monate im Besitz, ist kein Zoll – in germania kompliziert auch Einfuhrumsatzsteuer genannt – fällig. Alte Autos sind robuster als neue zumal diese
    auch selber gewartet werden können, wo alles nach 2004 mit sinnloser Elektronik
    oder wie bei deutschen Autos auch durchwegs schlechter Qualität hervorsticht.

    Germania bietet aber auch eine einfache Lösung: Die Exportschilder. Diese sind
    12 Monate gültig. Nach vorigem TüV und der Herstellung der Schilder wird eine
    Pauschalversicherung bezahlt sowie als Halteradresse – kann auch eine
    Hoteldadresse sein – im Schein eingetragen. Kostet ungefähr 120€

    Aber ja,eigentlich bin ich auf der suche nach einer Meldeadresse. Ungarn west
    oder Spanien province Valenica y costa blanca.

  2. Hallo Johannes, vielen Dank für die grosse Mühe , die du Dir mit dem Ebook und all den Ausführungen zu diesem sehr speziellen Thema gemacht hast.
    Als ich auf der KFZ Behörde keinen KFZ schein bekam forschte ich im Internet, stiess auf Deine Webseite, machte umgehend das was Du dort empfiehlst, meine Freunde füllten diese Empfangsbevolmächtigung aus, mailte es an die Behörde inklusive des dazugehörigen Paragraphen 😉 und am nächsten Tag wurde mein Auto zugelassen. Es funktioniert, vielen Dank.

    • Liebe Esther,

      ja wunderbar! Danke Dir für den Bericht!

      Und damit wissen wir außerdem hier auch noch, dass es Zulassungsstellen gibt, die sogar mit einer elektronischen Form der Bevollmächtigung einverstanden sind, im Zeitalter der Online-Geschäfte und Digitalisierung, also vermutlich unterschriebener Scan des ausgedruckten Formulars, per Email verschickt an die Zulassunsgstelle.
      Das ist hervorragend zu wissen und ermöglicht also eine rein digitale Abwicklung auch dieses Punktes – außer dem einmaligen, persönlichen Gang zur Zulassungsstelle; eben entweder vom Bevollmächtigten oder vom Fahrzeughalter selber.

  3. […] 9. Kfz-Zulassung ohne Wohnsitz in Deutschland | – Wirsindeins.org […]

  4. Hallo Johannes,
    vielen Dank für die informationen. Ich hatte meinen Kommentar zu kurz gefasst. Es leuchtet mir durchaus ein, daß man bei der Versicherung die Adresse des Empfangsbevollmächtigten angibt. Allerdings befürchte ich, daß bei den Daten, die an die Zulassungsstelle gehen die unterschiedlichen
    Adressen unter meinem Namen zu Problemen führen können: Von der Versicherung mein Name unter Angabe einer Adresse in Deutschland und von mir mein Name mit einer Adresse in der Schweiz. Ist meine Befürchtung unbegründet?

    • Hallo Jürgen,

      das Beste ist, so MEINE Erfahrung, zunächst, bei minimalen Risiken ohnehin, die „beste“ Version denken, abklopfen und schlicht TUN!
      Nein, ich sehe da im Grunde keine Probleme – und warum HAT die Zulassungsstelle Deine Schweizer Adresse denn überhaupt? Genau DAFÜR sehe ich keinen Anlass… Sollte sie in der Vollmacht wirklich nötig sein (der einzige Ort, unbedingt genau abchecken und NICHT automatisch eintragen!), findet sie m.E. dennoch keinen Eingang in die „offiziellen“ Daten – so mein Kenntnisstand. Letztlich „kostet“ es ja gar nichts, es schlicht zu erLEBEN, oder?

      Ich frage mich bei sowas immer zur Vorbereitung:
      WAS ist die „schlimmste“ Verlaufsversion, die mir einfällt – und kann ich damit im Zweifelsfalle umgehen? In Deinem Fall ist schlicht gar nichts „Schlimmes“, was ich da erwarte… maximal etwas Erfahrungen bei der Zulassungsstelle mit Ablehnung als Ergebnis – die ich SEHR gerne hier dann ebenfalls erfahren würde! 🙂

      • Hallo Johannes,

        kurz gefaßt, der Wagen ist in Deutschland zugelassen und versichert.

        Bei der Zuassungsstelle mußte ich zunächst Diskutieren.

        Der Hinweis auf die FZV §46 Absatz 2 Satz 2 wurde ignoriert. Erst als ich anführte, dass ein Kollege mit der Verordnung vertraut sei und ich den Namen des Kollegen nennen konnte, war der Bearbeiter bereit, sich bei eben diesem Kollegen zu informieren. Also, wichtig, vor dem Gang zur Zulassungsstelle, sollte man sich dort bei kompetenten Angestellten informieren. Telefonisch, oder wie in meinem Fall, per E-Mail.

        Bei der Versicherung habe ich meine alte Adresse, dort wo auch der Wagen geparkt wird, angegeben. Ich vermute, daß es von Vorteil war, daß ich mit der Versicherung schon andere Verträge abgeschlissen hatte. Allerdings geht ohne eine deutsche Bankverbindung nichts.

        Es ist nicht immer so problemlos. Zumal es sich bei dem Paragraphen um eine Verordnung und nicht um ein Gesetz handelt. Die örtlichen Zulassungstellen haben dann leider einen gewissen Interpretationsspielraum.

        • Lieber Jürgen,

          gut gemacht! Und offenbar kreativ die machbare eigene Lösung aus den vorhandenen Anregungen weiter entwickelt! Das gefällt mir!

          DANKE auh für Deinen Erfolgsbericht hier. Magst Du das noch etwas mehr konkretisieren? Gerade im Hinblick auf solche Spezialitäten wie „Anschrift für die Versicherungspost“, „Vermeidung der – nicht zulässigen – Schweizer Wohnadresse“ z.B..
          Auch die Sache mit dem dt. Konto. DAS erscheint mir eit plausibler für den KFZ-Steuereinzug, als für die Versicherung – sofern dem Versicherer eine funktionierende Einzugsermächtigung erteit wird. Dafür sollte im Prinzip der gesamte SEPA-Raum funktionieren – wenngleich nicht bei allen Baken, deshalb muss das vorab klar sein, ob SEPA-Lastschrifen von der Bank akzeptiert werden.

          Deine Erfahrung, selber alles Erforderliche zu wissen und damit jemand Kompetenten in der Zulassungsstelle ausfindig zu machen, ist stimmig und generell wertvoll!!!

          Herzlichen Dank Dir also fürs Teilen!
          Johannes

  5. Ich habe mehrere Versicherungen kontaktiert. Bei Allen wird ein Halter mit Adresse in Deutschland gefordert. Die EDV der befragten Versicherungen ist gar nicht in der Lage einen Halter mit Adresse im Ausland zu verarbeiten. Ich habe nun folgende Frage.
    Welche Versicherung nimmt Kunden an, die ihren Wagen in Deutschland amelden möchten, aber selbst im Ausland (Schweiz) wohnen?

    • Hallo Jürgen,
      danke für dieses Beispiel! Ich halte es für eine interessante Möglichkeit, um zu demonstrieren, WIE entscheidend es ist, Struktur und Ablauf des Verwaltungsvorgangs „Fahrzeug-Zulassung“ zu durchschauen!
      NATÜRLICH funktioniert das so nicht! Eben WEIL die Datenbanken der Versicherungskonzerne so gestrickt sind, wie sie gestrickt sind.
      ALSO gilt es, gar nicht zu erwähnen, dass man selber ja im Ausland lebt. Wer viel fragt, erhält ungewünschte Antworten.
      Zunächst darum: Löst Euch vom „Erlaubnis-brauchen-Modus“!

      Ich habe sehr gute Hoffnung, dass Dein Problem lösbar ist, Jürgen.
      Ich bitte Dich daher um folgenden weiteren Versuch:
      – Erneuter Anruf bei einer Versicherung Deiner Wahl.
      – Spruch: Ich will ein Fahrzeug zulassen auf einen Empfangsbevollmächtigten in XY-Stadt, Straße XZ. Die nächste Zulassungsstelle müsste dafür sein xyz – stimmt das mit Ihren Informationen überein? DANKE!
      – Wie erhalte ich von Ihnen denn möglichst rasch ein Angebot für mein Fahrzeug, mit der nötigen eVB-Nummer für die Zulassungsstelle?
      – Welche Daten benötigen Sie genau?
      – Geht das auch über Ihr Internet-Portal, mit der eVB-Nummer?
      – Und was trage ich dort genau ein? Sicher die Anschrift des Empfangsbevollmächtigten, richtig?

      Wer fragt, führt!
      Ich bin mir zu fast 100% sicher, dass damit die Versicherung funktioniert, weil
      – die prüfen halt wegen des Tarifs die korrekte Zulassungsanschrift des Fahrzeugs
      – die MUSS in D liegen!
      – die benötigen natürlich eine Zustellungs-Anschrift für den Schriftverkehr, am Wichtigsten natürlich für die Rechnungen
      – auch DAS ist am Unkompliziertesten die Anschrift des Empfangsbevollmächtigten, um Diskussionen zu vermeiden
      – Die Daten müssen natürlich mit den Angaben im Fahrzeugschein übereinstimmen, dass das Fahrzeug auch ordentlich versichert ist – darum kümmert sich dann schon die Zulassungsstelle, der Du die eVB-Nummer vorlegst. Die reichen nämlich alle relevanten Daten weiter.
      – That’s it!

      Hintergrund:
      – Nur auf der Zulassungsbehörde interessiert es m.E., dass es einen doppelten Eintrag im Fahrzeugschein gibt von Empfangsbevollmächtigtem (MIT Anschrift) und Halter (hier m.E. eben OHNE Anschrift, ist nicht relevant).
      – Selbst die nötige Vollmacht für den Empfangsbevollmächtigten kommt m.E. ohne Anschrift des Halters aus, der Diese erteilt! Eine Ausweisnummer und die Unterschrift sind erheblich wichtiger! Einfach ausprobieren.

      BITTE – revanchiere Dich für diese Hinweise mit einem präzisen Bericht hier, wie das Ergebnis ausgeschaut hat, sobald die Zulassung erfolgreich war!

  6. Lieber Johannes, danke fuer all die Muehe, die du hier investiert hast.
    Wie ist denn nun der Fall, wenn ich bereits ein Auto angemeldet habe, mich jedoch nun aus Deutschland abmelde und meine KFZ Anmeldung und Versicherung einfach weiter laufen lasse, also die Papiere nicht umaendere, wie du es zuvor beschrieben hast (waere so wie so die gleiche Adresse, nur der Vorname wuerde sich aendern, da ich meine Mama als Empfangsbevollmaechtigte eintragen wuerde).
    Kriege ich da Probleme bzw. wird meine Versicherung, Zoll Amt und co. darueber ueberhaupt informiert?

    Des weiteren habe ich nun auch schon auf mehreren Seiten gelesen, dass der Versicherungsschutz erlischt, wenn der VN keinen Wohnsitz in Deutschland hat.
    Hat denn irgendjemand schon mal nach Abmeldung aus Deutschland einen Schadensfall gehabt und hat somit Erfahrung die er hier teilen kann?
    Waere auch dankbar ueber infos, welche Versicherung ihr hierfuer nutzt.

    Liebe Gruesse aus Spanien
    Sina

    • Liebe Sina,
      eine interessante Frage wirfst Du da auf, mit der ich selber auch keine persönlichen Erfahrungen habe. Ich teile aber gerne, was ich dazu sagen kann:
      Frage 01: Welchen Vorteil bringt Dir das Abmelden „Deiner Person“? Wenn keinen, dann belasse es doch einfach dabei, dass sie weiterhin bei Deiner Mutter „wohnt“… natürlich nicht „legal“, ein anderes Thema, dürfte aber erstmal das Thema erleichtern.
      Frage 02: Warum soll das Auto weiter dort, also in D angemeldet sein? Wenn Du Dich dort abmeldest? Du lebst offenbar eh in Spanien. Einfach gut prüfen. Vorteile/Nachteile?

      Was ich zu Spanien weiss:
      Überführung ist ziemlich teuer, denn es muss als Import versteuert werden. Das ist dann oft uninteressant.
      Andererseits: Dauerhaft mit dt. Kennzeichen in Spanien fahren, ist auch nicht erlaubt – offiziell eben. Nach spätestens 6 Monaten muss es – wie auch in anderen Ländern – eben umgemeldet und dann als Import versteuert werden… alles halt „offiziell“. Praktisch ist das in Spanien sehr unkritisch. War selber ein Jahr lang in Spanien mit meinem Fahrzeug mit dt. Kennzeichen unterwegs – als Tourist eben und ohne gemeldeten Wohnsitz dort. Und das geht auch jahrelang, praktisch erprobt…

      Wie lange es dauert, wenn Du Dich in D abmeldest, bis diese Info „durchsickert“ an die Kfz-Meldestelle (ev. sehr rasch, der Weg vom Bürgeramt, Abmeldung, ist ja sehr kurz) und vor Allem an das Zentralregister (Bussgelder, Punkte), das Zollamt (Steuer), die Versicherung (Haftpflicht) – ich weiss es nicht.
      WER hat Erfahrungen?
      Was ich WEISS, eigene Erfahrung:
      Der Weg vom Finanzamt zur Kfz-Meldestelle ist SEHR kurz. nicht gezahlte Kfz-Steuer führt früher oder später, nach einigen erfolglosen Mahnungen, zum – ungeprüften! – städtischen Vollzug im Auftrag der Kfz-Meldestelle und damit zur „Zwangsstilllegung“ des Fahrzeugs durch „städt. Vollzugsbeamte“, wenn der Standort irgendwo ermittelt wird (also natürlich vor der eigenen Haustür oder in der eigenen Garage heikel). Habe ich selber ausprobiert. Großer rot-weisser Aufkleber auf dem Fahrzeug!

      Deine Logik spinne ich mal weiter:
      Macht Sinn, mit den Vornamen – aber gerade, wenn Du Dich abmelden willst, wäre die Sache mit der Empfangsbevollmächtigten dann doch besonder „sauber“, oder? Was spricht dagegen – außer etwas Aufwand und Kosten?

      Der Begriff „Empfangsbevollmächtigte“ gilt nur bei Eintrag in die Papiere!!! Was Du wohl erwähnst, ist Deine Ma als Postanschrift – DAS wird in jedem Fall Probleme geben und ev. auch den Versicherungsschutz genau aufs Spiel setzen!!! m.E. geht an den Formalia wohl kein Weg vorbei, wenn Du den Versicherungsschutz wirklich aufrecht erhalten willst.

      Die Frage mit dem Versicherungsschutz, wegen Erfahrungen damit, müsste ich an meinen Freund weitergeben, der mich eh inspirierte, hier schon kommentierte – und ebenfalls in Spanien lebt :-). ER hat damit Erfahrungen…
      Soweit mir bekannt, ist dabei der „Wohnort“ des Fahrzeugs ausschlaggebend für die Versicherung. Eine Zustellungsbevollmächtigung (=“Wohnort“ des Fahrzeugs in D), im schlimmsten Falle Deine Mutter als VN werden dieses Problem also in jedem Fall lösen!
      Der Form nach müsste JEDE Versicherung, die in D eine Zulassung für KFZ-Haftpflicht-Versicherungsangebote hat, das übernehmen; also sogar ausländische Versicherungen/Anbieter für in D gemeldete Fahrzeuge!

  7. Sehr interessante Seite. Danke für die vielen Tips!

    Ich habe eine Frage, deren Beantwortung ich hier noch nicht gefunden habe: Mein Wohnsitz ist Portugal, jedoch habe ich ein Haus in Deutschland. Dieses wurde von der Behörde als Zweitwohnsitz eingestuft, für das die Zweitwohnsitzsteuer fällig wird.

    Hier in Portugal kann jeder, der hier ein Haus/Wohnung hat, ohne hier gemeldet zu sein, ein Auto kaufen und anmelden. Man muss über eine portugiesische Steuernummer verfügen, die jedoch jedem zugeteilt wird.

    Kann ich ein Auto an meinem Zweitwohnsitz anmelden (das Fahrzeug soll auch in D bleiben) und verlangen, dass die Post nach Portugal geschickt wird? Ich würde gerne darauf verzichten, einen Empfangsbevollmächtigten in Deutschland zu benennen.

    Eine Antwort wäre schön,
    lieben Gruß
    Ina

    • Hallo Ina,
      auch wenn ich mit Deiner Frage keine konkreten eigenen Erfahrungen habe, hier mal ein paar Gedanken dazu, die Dir vielleicht weiter helfen:
      Da Du offenbar einen offiziell bekannten Zweitwohnsitz hast in D, kommt ein „Zustellungsbeauftragter“ ohnehin nicht in Frage, nach meinen bisherigen Infos.
      Die Lösung wäre m.E., dass dieser Zweitwohnsitz akzeptiert wird als sog. „zustellungsfähige Anschrift“, also „Meldeadresse“ – denn darum geht es ja im Grunde bei der Zulassung; diese Anschrift wird im Fahrzeugschein eingetragen und für die Zulassung ist die an Deinem Zweitwohnsitz relevante Zulassungsstelle zuständig – und NUR die.
      Es liegt dann an Dir, wie Du das Weitere regeln kannst:
      a) vielleicht lässt sich die Zulassungsstelle darauf ein, eine Zustelladresse zu hinterlegen außerhalb von D, also bei Dir in Portugal – das halte ich allerdings für unwahrscheinlich. Ich würde das daher wohl nicht einmal erwähnen bei der Zulassung, dass Du eigentlich in Portugal lebst, macht die Dinge lediglich kompliziert… übrigens auch für die Erwirkung einer Versicherung für das Fahrzeug!
      b) Richte einen Nachsendeauftrag ein für Deine dt. (Zulassungs-)Anschrift, nach Portugal. Das müsste eigentlich funktionieren bei der Post. Ein Wermutstropfen dabei: Da die Post nach Südeuropa nicht unbedingt zuverlässig ist (ich habe selber 2016/17 ein Jahr in Spanien gelebt), kann es passieren, dass Fristen dann denkbar knapp sind (falls Du mit dem Fahrzeug z.B. ein Parkknöllchen hast, Blitzer oder auch andere Ordnungswidrigkeiten…) bzw. eben überzogen wurden, dadurch Mahnung, höhere Kosten… oder dass Post schlicht unterwegs verloren geht… da wäre der Zustellungsbeauftragte sicherer – aber in Deinem Fall vermutlich ohnehin nicht machbar.

      Ich hoffe, das hilft Dir weiter?
      Freue mich über eine weitere Notiz hier, wie letztlich die Lösung aussieht! Für ALLE Mitlesenden – oder eben vertraulich, dann bitte mit entsprechendem Vermerk ganz am Anfang, dann geben wir den Kommentar gar nicht frei.
      LG
      Johannes

      • Hallo Johannes, ja das hilft mir weiter – hoffe ich. Jedenfalls werde ich es probieren und berichten, ob es geklappt hat. Leider wird es wohl noch etwas dauern, bis wir wieder reisen können.
        Bleib gesund!
        danke, Ina

  8. Hallo Johannes,

    vielen Dank für Deine ausführlichen Beiträge zu dem Thema.
    Beim durchlesen habe ich bisher 1 Antwort auf meine Frage noch nicht
    finden können: Die Lösung mit dem Empfangsbevollmächtigten geht nur an der
    Zulassungstelle, wo dieser Bevollmächtigte seinen Wohnsitz hat, oder?
    Bei mir folgende Konstellation: Fahrzeug schon angemeldet in einem anderen Landkreis, jetzt Umzug nach EU ( das niemand zu erfahren hat).
    Oder kann ich denen an der Zulassungstelle wo das Fahrzeug jetzt noch gemeldet ist, den Empfangsbevollmächtigten einfach so mitteilen? Ich denke aber, das die mich/uns fragen werden, warum jetzt einen Empfangsbevollmächtigten?

    • Lieber Jürgen,
      Deine Vermutung ist richtig: Die „Installation“ eines Empfangsbevollmächtigten ist im Grunde ein neues Zulassungsverfahren – einfaches Nachreichen einer Bevollmächtigung wird kaum funktionieren, fürchte ich. Der Bevollmächtigte wird im Fahrzeugschein ja mit Anschrift eingetragen. Und das Ganze geht dann auch lediglich am Wohnort des Bevollmächtigten.
      Mein TIPP zum Vorgehen:
      Das Fahrzeug zunächst abmelden, wenn möglich, auch Dich selber abmelden – das wirst Du vermutlich ohnehn tun – und dann, unter den Daten des Bevollmächtigten das Fahrzeug neu anmelden (lassen). Ist natürlich nicht möglich, wenn Du es durchgängig zum Fahren benötigst…

  9. Hallo Johannes Anunad,
    ich möchte Deinen Zeilen hinzu fügen, das diese Möglichkeiten „Alle“ nur dann funktionieren, solange es (auf Deutschland bezogen) keinerlei Rückstände/ Schulden bei den Finanz- und im KVA gibt. Gibt es doch Schulden, wird jede Neuzulassung solange abgelehnt, bis beim Finanzamt wirklich alles bezahlt worden ist.
    „Denke, das ist gut zu wissen!“

    • Korrekt, Gerhard. Eigene Erfahrung. Deswegen steht es auch im Text bereits drinnen… 😉
      Das gilt aber meiner Kenntnis nach nur für „Steuerschulden“, die mit Fahrzeugen in Verbindung stehen, und NICHT für allgemeine „Steuerschulden“ – oder das hat sich zwischenzeitlich verschärft.

      Auf den Artikel wurde zudem schon mal kommentiert, dass es im Bedarfsfall sogar i.d.R. ausreicht, die Begleichung der offenen Kfz-Steuern (!) anhand eines Überweisungsbelegs bei der Zulassungsstelle nachzuweisen….

  10. Hallo Johannes,

    bezüglich der Anmeldung eines Fahrzeuges habe ich eine generelle Frage:
    Ich bin Österreicher, habe meinen Hauptwohnsitz in Österreich. Ich habe mir in Deutschland ein Luxusauto gekauft, da ich aber die Nova bei uns in Österreich nicht zahlen will (32 % vom Kaufpreis!!!!), will ich das Auto in Deutschland auf einen Freund anmelden.
    Was muss ich dann mitführen (Bestätigung des Freundes, dass ich das Auto fahren darf oder ähnliches), wenn ich von der Polizei angehalten werde. Da dies viel mir gleichtun, wie soll ich mich dann verhalten, damit es nicht gleich offensichtlich ist, dass ich mit deutschen Kennzeichen unterwegs bin, um die hohe Besteuerung in Österreich zu umgehen.

    Danke

    • Hallo Alf,

      interessante Frage! 🙂
      Wenn ein Fahrzeug dauerhaft in einem anderen EU-staat gefahren wird, muss es offiziell nach spätestens einem halben Jahr auch dort (also in Deinem Falle eben in AT) angemeldet, dafür auch nach nationalem Steuerrecht versteuert werden.
      Dass das Auto dauerhaft in AT ist, kann Dir aber wohl kaum Jemand sicher nachweisen 🙂
      Im Grunde ist damit also schon alles klar – wenn Du cool genug bist 🙂

      Da der „Wohnsitz“ des Fahrzeugs in D ist, muss das Auto dort natürlich auch versichert sein.
      Dein Freund könnte Dir natürlich ein dauerhaftes Nutzungsrecht schriftlich einräumen, ja. Problem ist dann m.E. die Frage des Eigentums (es ist ja DEIN Auto!) und wieder der erste Gedanke mit dem dauerhaften Aufenthaltsort des Fahrzeugs in AT, also an DEINEM Wohnort, der damit ja genau bewiesen würde…

      Andere Idee daher:
      Wenn Du Deinem Freund vertraust, könnte ein Proforma-Kaufvertrag, den Du mit Deinem Freund abschließt, das Thema in AT im Falle einer Kontrolle massiv entschärfen. Dann wäre ER ja der Eigentümer und es tauchen bei einer Kontrolle keinerlei weitere Fragen auf, kombiniert mit einer (nicht befristeten, sondern lediglich schriftlich wiederrufbaren) Fahrerlaubnis von ihm, innerhalb ganz Europas am Besten… Eine Kopie dieses Vertrages und dieser Erlaubnis hast Du dann eben stets dabei.

      Ob Du dennoch Versicherungsnehmer sein kannst, wäre zu klären. Halter solltst Du keinesfalls sein. Denn DAS würde erneut unbequeme Fragen aufwerfen und wird in D ev. eher Probleme machen mit dem Versichern…

      Noch eine Idee:
      Mal recherchieren, wie das EU-weit agierende Firmen mit hren Fahrzeugen handhaben…

      So weit mal dieses – natürlich unverbindliche – Ideenspiel!
      Bitte berichte hier doch dann kurz von der letztlichen Lösung, als Inspiration für Andere!!

  11. Lieber Johannes,
    ich danke dir für deine erhellenden Beiträge und auch allen weiterführenden Kommentatoren.
    Nun habe ich auch noch eine bisher in diesem Zusammenhang noch nicht angesprochene Frage.

    Wie verhält es sich, wenn das anzumeldende Auto stillgelegt ist und auf jemand ohne Wohnsitz anmeldet werde soll ?

    Auch interessiert mich ob die Empfangsbevollmächtigung sich ausschließlich auf das Weiterleiten des Schriftverkehrs in Bezug auf das KFZ handelt, oder ob damit sämtliche behördlichen Briefe weitergeleitet werden MÜSSEN ?

    Besten Dank

    • Liebe(r) Meta,

      interessante Punkte, ja. Hier meine Antworten dazu:

      1) Wieder-Anmelden eiens stillgelegten Fahrzeugs ohne Meldeadresse in D
      Wurde das fahrzeug vorübergehend oder dauerhaft stillgelegt/abgemeldet? Es gibt da Unterschiede, soweit ich mich erinnere.
      Generell sollte das kein Problem darstellen. Das Procedere ist ja dasselbe, wie oben beschrieben – sofern noch eine gültige TÜV-Zulassung besteht. Ansonsten braucht es natürlich zunächst eine neue TÜV-Plakette vor der Zulassung.

      2) Eine Empfangsbevollmächtigung wid nur im Kontext mit der Fahrzeug-Zulassung erteilt und bezieht sich auch ausschließlich auf den damit in Zusammenhabg stehenden Schriftverkehr – EIGENTLICH. Also in jedem Fall den Wortlaut der verwendeten Bevollmächtigung genau daraufhin prüfen.
      In meiner Forschung dazu, wie die Systeme reagieren, habe ich allerdings die kuriosesten Dinge erlebt, weit jenseits der legalen Abläufe. So wurden mir z.B. gelbe Briefe sogar in den Briefkasten eines Freundes zugestellt, ohne c/o darauf, was eh unzulässig gewesen wäre (und MEIN Name stand gar nicht auf dem Kasten!)… der Postbote wusste halt, dass der Freund auch als Zustellungsbevollmächtigter für mich diente… Sogar Gerichtsdokumente und -urteile erhielt ich dort hin. Dabei braucht es dafür eine sog. „zustellungsfähige Anschrift“, die formal nur gegeben ist, wenn ich dort physisch erreichbar, also zumindest dort gemeldet bin… hmmm… also tat man einfach so, als würde ich dort wohnen… dabei habe ich dieses Haus NIE betreten!… und die Post hat mitgespielt… 🙂

      • Ich grüße dich Johannes,

        besten Dank für Deine aufschlussreiche Antwort. Ich war erst skeptisch, ob hier aktuell noch auf Fragen eingegangen wird und sehr berührt, davon, dass du dir tatsächlich die Zeit dafür nimmst.

        Mich würde noch interessieren, wie es sich verhält, wenn die Empfangs-bevollmächtige Person – aus welchen Gründen auch immer – die Bevollmächtigung nicht mehr wahrnehmen kann, oder will ?

        Lässt sich die Bevollmächtigung dann auf eine andere Person übertragen, bzw. was geschieht, wenn diese an einem anderen Ort wohnt; die Nummernschilder aber auf den Wohnort der ursprünglich gewählten Person angemeldet sind und der Halter des KFZ z. B. im Ausland unterwegs ist ?

        Herzlichen Gruß, Meta

        • Hallo Meta, danke Dir!
          Na klar – ein derartiges Forum lebt ja von interessanten Fragen, Beiträgen – und auch sachkundigen Antworen! Zudem blogge ich ja selber, mittlerweile auch auf einer eigenen HP:

          Herzlich WILLKOMMEN in der NEUEN ZEIT!

          Zu Deiner letzten Frage:
          Erfahrungen habe ich selber damit KEINE.
          Meine Vermutung dazu:
          Es dürfte wohl ähnlich wie eine Ummeldung des Fahrzeugs funktionieren. Die Kennzeichen können ja inzwischen ohnehin bundesweit mit dem Fahrzeug mitgenommen und bei jeder Meldestelle angemeldet werden, soweit ich informiert bin. Entscheidend dabei ist, dass das Fahrzeug immer dort gemeldet ist (offiziell halt :-)), wo sich DEINE „zustellungsfähige Anschrift“, also Dein offizieller Wohnsitz befindet – bzw. hier der des Bevollmächtigten.
          Im Falle des Zustellungsbevollmächtigten ist das gewiss ähnlich. Musst/willst Du den Zustellungsbevollmächtigten wechseln, kommt das also einer Ummeldung gleich, ggf. zugleich einem Halterwechsel (NICHT Eigentümerwechsel! Der bleibst ja DU!), wenn der Name des Zustellungsbevollmächtigten sich ändert. Mit den üblichen Gebühren selbstverständlich :-).
          Eine ensprechende Vollmacht musst Du ebenfalls erneut erteilen (ggf. die Bisherge zugleich zurücknehmen/widerrufen) und der neue Bevollmächtigte wird das auf der für IHN zuständigen Meldestelle dann auch alles selber einreichen müssen usw, also die Ummeldung vornehmen.

          Beantwortet das Deine Frage? Sonst bitte nochmals auf den genauen Punkt hin nachfragen!
          LG – aus Paraguay!

  12. Muss man fuer all das einen Deutschen oder Europaeischen pass haben?
    Ich Moechte mit Freunden aus Kanada ein paar Motorraeder in Deutschland kaufen dort versichern und ein paar Monate herum Cruisen und dann die Motorraeder von Deutschland nach Paraguay exportieren. Waere das moeglich ?
    Danke fuer eine Antwort

    • Hallo Richard,
      interessante Anfrage! Ich lebe selber seit gut zwei Jahren in Paraguay. Mein Kentnisstand ist der, dass sich die Einfuhrzölle für Fahrzeuge hier gewaschen haben – sofern man keinen sehr gewievten Agenten hat, der weiß, wie man das auch unkompliziert unter der Hand regeln kann. Die „Nagelprobe“ stellt dann allerdings die Zulassung hier in PY dar, ob das alles wirklich geklappt hat mit den offiziellen Einfuhrpapieren…
      Die Einfuhr nach Paraguay funktioniert übrigens auch „auf der Achse“ un damit frachtmäßig wohl deutlich günstiger, mit dt. Kennzeichen, berichtete mir ein Beannter vor knapp zwei Jahren, als er seinen VW-Bus mit Wohnwagen hierher einführte. Der Rest ist dann gewiss wieder Verhandlungssache…

      So wie ich die Dinge für D sehe, sollte die Zulassung mit deutscher Versicherung über diesen hier angedeuteten Weg auch OHNE deutschen Pass klappen, sofern es den erforderlichen Zustellungsbevollmächtigten mit gültiger Post-/Wohnanschrift gibt.

  13. Hallo Johannes,

    vielen Dank für deinen ausführlichen Artikel.
    Ich stehe momentan vor folgendem Problem: Meine Partnerin und ich sind nach Frankreich (ins Elsaß, also nichtmal weit weg von der Grenze) ausgewandert. Wir besitzen 2 KfZ, welche momentan noch in Deutschland zugelassen sind, da eines davon per Finanzierung erworben wurde und die Bank eine Ummeldung nach Frankreich nicht akzeptieren würde.
    Daher suche ich seit Wochen nach einer Lösung (wer hätte gedacht, dass das derart komplex werden würde…).
    Ich hatte zwischendurch Hoffnung, dass ich die Fahrzeuge einfach mittels des Schwiegervaters in spe als „Empfangsbevollmächtigten“ in Deutschland angemeldet lassen könnte.
    Heute habe ich hierzu nun mit dem angeblichen Experten der Behörden in Freiburg (dort wohnt Schwiegerpapa) gesprochen, welcher meinte, da wir nicht Wohnsitzlos sind, können wir diese Lösung nicht umsetzen, sondern müssen die Fahrzeuge in Frankreich anmelden. Die Alternative – die Fahrzeuge ganz auf den Schwiegervater umzumelden – sei ebensowenig zulässig, da sich die Fahrzeuge ja die meiste Zeit nicht dort, sondern in Frankreich befänden und das – sollte die Konstellation rauskommen – illegal wäre.
    Nun stehe ich wieder am Anfang und weiß nicht so recht weiter.
    Die einzig komplett legale Lösung ist angeblich, das finanzierte Auto auszulösen und beide KfZ dann in Frankreich anzumelden. Das können wir uns schlichtweg momentan nicht leisten.
    Nun überlege ich, ob ich es einfach „drauf ankommen lassen“ und die Variante mit dem Empfangsbevollmächtigten einfach versuchen soll.
    Alternativ könnte ich, um diese Variante legitimer zu machen, meinen Wohnsitz komplett abmelden, was ich aber eigentlich nicht zu einem solchen Zwecke machen möchte. Zudem ich mir nicht im klaren darüber bin, welche Nachteile diese Handlung darüber hinaus noch mit sich brächte.
    Wie siehst du die Möglichkeiten?

    Vielen Dank und beste Grüße,
    René

    • Lieber René,

      nun, eine etwas spezielle Situation, ja. Ich weise auch Dich eingangs zunächst darauf hin, dass es da IMMER einen eher „operativen“ Teil gibt, also die rein funktionale Seite. Viel entscheidender ist allerdings nach meinen Erfahrungen die innere Einstellung zur „Problemstellung“, also die geistig-spirituelle Ebene. Daher frage ich schon seit vielen Jahren nicht mehr OB etwas funktioniert, sondern ich konzentriere mich darauf, WIE es gelingen kann. Damit ist der Erfolg vorab bereits „gesetzt“. Und DAS scheint mir enorm wichtig zu sein.

      Konkreter:
      Ich höre etliche Unsicherheit heraus und es blitzen Aspekte wie „Legalität“ und „Systemgläubigkeit“ auf. Also die Frage, was wohl von „Denen“ akzeptiert wird. Dreh es doch um: WELCHE Lösung hilft „Denen“ am besten, den Vorgang nach DEINEN Wünschen/Bedürfnissen zu regeln?
      WICHTIG: NIE mehr erzählen, als gefragt wird! NIE mehr fragen, als DU benötigst für die Lösungsfindung. IMMER plausible – und ehrliche! – Antworten bereit haben auf mögliche Fragen. Damit vermeidest Du die allermeisten Komplikationen.
      – WORIN genau liegt das Wagnis???
      – WO genau seid Ihr derzeit gemeldet? Das bleibt unklar. Habt Ihr noch eine – eher formale – Meldeadresse in D? Denn DANN funktioniert das natürlich NICHT mit der Anmeldung OHNE Wohnsitz. Auch ein Wohnsitz in einem anderen europäischen Land sollte nach Möglichkeit NICHT diskutiert werden. Die Antworten hast Du ja bereits erhalten. Die Wahrscheinlichkeit allerdings, dass er NACH der Fahrzeuganmeldung, wenn diese erledigt ist, noch von Amts wegen recherchiert wird, halte ich für recht gering. Es gibt zahllose Fahrzeuge, die seit Jahren außerhalb von D unterwegs sind… ganz legal… Wichtig ist jedoch auch, die saubere Fahrzeugversicherung zu regeln. Dafür braucht es wiederum die passenden Anschriften, die in dem Fallo die Versicherung akzeptiert. Steht alles im Artikel.

      ALSO:
      SPIELE mit den zahlreichen Optionen, die ich dort angerissen habe. DEINE spezielle Lösung kannst Du letztlich nur daraus selber erarbeiten. Aber ich weiß, dass ICH sie rasch erwirken würde. Also bitte ich Dich, zunächst Dein Mindset zu überprüfen. Nach Rezept wird es nicht gehen, das schilderst Du ja eben selber.
      Sofern es Dir hilft, durch die Lösungsfindung von mir hindurch gecoacht zu werden, so bitte ich Dich, Dir Gedanken darum zu machen, welchen Wert das für Dich hat – da wir derzeit ja noch in einer wertbasierten Welt leben. Und mit Deinem Vorschlag auf mich zuzukommen unter jmoersc@gmx.de

      Herzliche Grüße
      Johannes Anunad

  14. Hallo Johannes,
    vielen Dank erst einmal für diesen überaus detaillierten und hilfreichen Artikel.
    Ich habe selber, ein Fahrzeug in Deutschland anzumelden, habe aber keinen Wohnsitz dort.
    Ich bin gerade dabei, mich auf diese Aktion vorzubereiten und hätte hierzu eine Frage an dich.

    Bei der für meinen Empfangsbevollmächtigten zuständigen Kfz-Zulassungsstelle habe ich bereits das benötigte Formular gefunden. Allerdings muss darin explizit ein Kurzzeit- bzw. Ausfuhrkennzeichen angegeben werden.
    Die Zulassungsstelle könnte sich bei meiner Argumentation darauf berufen, dass in ihrem Formular steht, dass der Paragraph 46 nur für Kurzzeit- bzw. Ausfuhrkennzeichen vorgesehen ist.
    Auch könnte die Zulassungsstelle neutral formulierte Formulare ablehnen, mit dem Hinweis, das die hauseigene Vorlage zu verwenden ist.

    Die Frage ist nun, wie kann ich die Zulassungsstelle dazu bringen, mir ein permanentes Kennzeichen auszustellen?

    Grüße

    Robert

  15. Kleine Ergänzung zum Text: Sofern die Steuerschuld beglichen, nur die Verwaltungskosten noch offen sind, kann man mit etwas Verhandlungsgeschick sich eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ausstellen lassen. Verwaltungskosten sind sowieso ein eigenes Fass! Grüße aus dem Oberbergischen

    • Danke für die Ergänzung, Martina!
      Ja, das sehe ich auch so, mit den Verwaltungskosten. Und überhaupt machen direkte Gespräche mit den Zuständigen manche „Unmöglichkeiten“ möglich, und zwar TROTZ aller eigentümlichen und hinderlichen Verwaltungsvorgaben. Der TON macht da die Musik.

  16. Vielen Dank für einen informativen Beitrag zur Kfz-Zulassungsvorbereitung. Gut zu wissen, dass es vier Optionen für die Bestimmung des eigentlichen Versicherungsnehmers möglich sind. Mein Bekannter hat keinen Wohnsitz in Deutschland, daher möchte ich ihn bei der Anmeldung seines Fahrzeugs unterstützen.

  17. Hallo Johannes, ich finde es wunderbar wie du das hier moderierst. Ich stehe noch ziemlich am Anfang des Menschsein, habe aber viele Monate durch Wissensaneignung und Umsetzung eigene kleine Aus(Wege) gefunden. Leider unterstütze ich das System auch wie jeder andere hier auch. Ich stehe auf der Brücke auf die andere Seite. Hast du Tips wie Organisationen mit eigener Währung-Tauschhandel etc. wo man sich einbringen kann. meine Familie hat ein Bauernhof in Meck Pom. Diesen aktiviere ich seit 10 Jahren. Viele Geräte angeschafft. Traktor, Stromgenerator usw. Aber noch kein Anbau angefangen, nur paar Hühner und Kaninchen. Ich lebe und arbeite ja in der Stadt, so wie viele hier. Mein grosses Problem ist sich von der GEZ, Grundsteuer, ( die sich drastisch in Zukunft erhöhen wird), Polizeiwillkür_Wegelagerei-Abzocke bei allen OWIGs und soweiter zu befreien.
    Auch Südamerika ist für uns mittlerweile eine Option. Ich möchte anmerken, das gilt dem Herrn der dich kritisiert, das ich hier Teil der zerfallenden Gesellschaft bin. Leider sind alle am Systemtropf hängenden Menschen wegen der Kohle bereit Unrecht, Diktatur und so weiter über sich ergehen zu lassen. ALLES IST HANDELSRECHT: Das Problem ist das den Menschen hier der Grund und Boden nicht gehört, deshalb ist hier dieser Zustand der Gesellschaft. Das begreift keiner der nicht sein Horizont erweitert. Liebe Kritiker, ich empfehle mal Heike Werding als Anstoss zur Selbstfindung. Denn die Selbstfindung ist alles was es braucht auf diesem Planeten.

    Beste Grüsse Ken aus dem Hause ……

    • Hallo Ken,

      danke Dir! Wegen Deiner Frage zu Tipps: Ich verweise Dich einfach mal auf meinen letzten Beitrag hier zum Thema „Neues Miteinander“:
      https://wirsindeins.org/2019/01/31/bilderwelt-eines-neuen-miteinanders-oder-auch-bilder-der-neuen-zeit/
      Am Ende des Artikels ist das eigentliche Dokument verlinkt, in dem ich einmal kompakt ausführe, wie ich die Struktur der Neuen Zeit sehe.
      In einem weiteren Teil, den ich gerade zur Veröffentlichung vorbereite, gebe ich dann auch sehr praktische Hinweise, wie Vieles unmittelbar angegangen werden kann – unter den (noch) bestehenden Bedingungen.

      Grundsätzlich ist mir wichtig, immer wieder darauf aufmerksam zu machen, dass es sehr viel einfacher ist und eher gelingt, auf etwas Anderes, Neues HIN zu arbeiten, HIN zu leben, als von den bestehenden Gegebenheiten WEG zu wollen, da es die destruktiven Elemente jedes Mal erneut stärkt. Eine allseits bekannte „schlechte Angewohnheit“ vieler Aufwachender…

      So lebe ich auch nicht in Paraguay derzeit, weil ich WEG wollte von Deutschland, sondern weil mich ein sehr großes deutschsprachiges Siedlungsprojekt HIER interessierte – und ich dann einige Monate lang zu dessen Fortschritten sehr maßgeblich beigetragen habe.
      Allerdings kommen hier leider – wie wohl überall in der Welt – eben sehr viele Menschen her, die ANGST haben vor den Entwicklungen in Deutschland und Europa. Das hilft ihnen kaum weiter, denn sie nehmen sich selber ja hierher mit…

      Für Dein eigenes Vorhaben mt dem Bauernhof wünsche ich Dir die passenden Leute und viel Erfolg beim weiteren Ausbau! Lass Dich diesbezüglich mal von Ralf Otterpohl inspirieren und seinen Ansätzen „Das neue Dorf“, falls Dir das noch nicht bekannt sein sollte!

  18. Hallo Johannes,
    danke für Deine Infos. Ich konnte mein Auto über ein Jahr in Deutschland angemeldet lassen ohne Wohnsitz in Deutschland zu haben (so wie beschrieben). Meine KFZversicherung schrieb mir nun dass sie mich nicht weiter versichern weil ich nicht in Deutschland lebe (sie hätten es für 1 Jahr ausnahmsweise gamacht, doch nun nicht mehr). Ich habe heute bei anderen Versicherungsgesellschaften angerufen und dort ist es das gleiche, wegen der „Gerichtsbarkeit“. Nichteinmal mein Bruder als Versicherungsnehmer sei akzeptiert wenn der Halter des Autos keinen Wohnsitz in Deutschland hat. Hättest Du einen Tipp für mich wie weiter vorzugehen ist? Welche Versicherung dies machen würde?
    Über eine zeitnahe Antwort würde ich mich freuen.
    Lieber Gruss
    Sabine

    • Liebe Sabine,

      sofern Du einen „Empfangsbevollmächtigten“ in D hast, das Fahrzeug (!) damit auch eine „gültige Zustell-Anschrift“ in D hat (nur DAS ist denen wichtig, dass sie Rechnungen und Tickets dort hin schreiben können), sollte es kein Problem sein, dafür auch eine Versicherung in D zu bekommen. Weil es völlig „normal“ ist. Eine Frage der Logik, wie bei diesen Stellen „gedacht“ wird.

      Wo DU wohnst, ist im Grunde völlig unerheblich, solange angenommen wird, dass sich das Fahrzeug in D befindet! Anderes solltest Du natürlich keinesfalls mitteilen – schon deshalb, weil ein Fahrzeug, das dauerhaft in einem anderen EU-Staat fährt, dort irgendwann auch „eingeführt“, damit dort auch z.B. versteuert werden muss. Und letztlich auch versichert. Ich habe 6 Monate im Kopf als Frist.

      Also: NIE mehr Informationen geben, als Dir nützlich sind – ohne dabei zu lügen oder zu betrügen!
      Suche Dir also eine Versicherung, die Deinen Angaben folgt:
      – Du lebst NICHT in D
      – Du weißt nicht, wann Du zurück kommst
      – DEIN Auto ist deshalb über einen Empfangsbevollmächtigten zugelassen (Kopie der Bevollmächtigung, noch besser Original schicken)
      – Rechnungsanschrift für die Versicherung ist daher EBENFALLS DORT!
      – Sofern gefragt wird: Das Fahrzeug ist nach wie vor überwiegend (!) in D – wer soll und wird das schon prüfen!
      – Du musst selber von der Lösbarkeit überzeugt sein und entsprechend auftreten, um Unterstützung bitten! Vielleicht wissen die ja eine NOCH kreativere Lösung!
      – Lass die Systeme DIR nützlich sein! WENN wir sie schon benutzen.

      Viel Erfolg und alles Liebe!
      Johannes Anunad

      • Lieber Johannes,
        ich denke dass ich es genau so gemacht habe. Alle Versicherungen (4-5) die ich angerufen habe versichern mein Auto nicht, selbst wenn mein Bruder Versicherungsnehmer ist. Sobald der Eigentümer/Halter nicht in Deutschland lebt machen sie es nicht…Meine frühere Versicherung die es für ein Jahr mit „Empfangsbevollmächtigen“ gemacht hat eingeschlossen. Was für die Zulassungstelle kein Problem ist ist nun ein anscheinend versicherungstechnisch nicht lösbares Problem?
        Alles Liebe
        Sabine

        • Ah, jetzt habe ich es begriffen…. mein Auto ist dann auf dem
          Empfangsbevollmächtigten zugelassen, sprich ich kann nicht der Halter bleiben….Adressänderung in Brief und Schein…..
          Danke für die Infos!
          Alles Liebe
          Sabine

        • Liebe Sabine,

          die Details sind da extrem wichtig! Ein EMPFANGSBEVOLLMÄCHTIGTER ist was Anderes, als eine Post-Zustelladresse, die von wem auch immer ausnahmsweise akzeptiert wird (ob mit oder auch ohne Vollmacht) – habe an eine derartige Anschrift (damals OHNE Empfangsbevollmächtigung/Vollmacht) sogar immer wieder gelbe Briefe zugestellt bekommen, sogar mal ein Urteil, da der Postbote ja wusste, dass da Post für mich ankommt (mit c/o eben, aber so dürfen gelbe Briefe, also „amtliche Zustellungen“ nicht zugestellt werden, weil das eben keine Wohnanschrift, also keine sog. „zustellungsfähige Anschrift“ sein muss :-)) – obwohl mein Name überhaupt nicht auf dem Briefkasten stand, sondern nur der des Freundes!
          DAS ist natürlich sogar mehrfach rechtlich überhaupt nicht zulässig, wird aber dennoch gemacht, von den sog. „Postbeamten“ 🙂 und interessiert letztlich Niemanden… und das c/o wird damit vermieden… 🙂
          Das Gericht tat einfach so, als würde ich da wohnen, obwohl sie es schriftlich vorliegen hatten, dass das „nur“ eine c/o-Anschrift ist… so habe ich VIELES Erstaunliches erlebt… da kann mich nix mehr überraschen und mittlerweile mache ich es einfach genauso: Flexible Benutzung und Auslegung bestehender „Vorschriften“…
          Soviel zu den Vorschriften und Gesetzen – die gelten eben immer nur „fürs dumme Volk“.

          Nochmal zur Versicherung:
          – Derjenige, an den die Post insbesondere der Zulassungsstelle bzw. Kfz-Bundesamt geht, muss als Empfangsbevollmächtigter bekannt und im Fahrzeugschein eingetragen sein (entsprechendes Formular!)!
          – Der Empfangsbevollmächtigte KANN auch Versicherungsnehmer sein, MUSS aber m.E. nicht
          – Aber die Rechnungsanschrift für die Versicherung, das wäre ebenfalls dann ER (an DICH, aber mit c/o z.B.).
          – Versicherungsnehmerin bleibst also DU, wenn Du willst.
          – Eigentümerin (DEIN Kaufvertrag) und Halterin bleibst ebenfalls DU (nach „offizieller Lesart“ jedenfalls), das steht ebenfalls dann im Fahrzeugschein vermerkt, also HALTERIN und Name/Anschrift des Zustellungsbevollmächtigten, auf den das Fahrzeug adressmäßig zugelassen wird – aber er ist nur für die Weitergaben an Dich DIR gegenüber verantwortlich, NICHT den Ämtern usw. Fristen laufen ab Zustellung an IHN, nicht an DICH!
          – Bleibt also DEIN volles Risiko und Verantwortung fürs Fahrzeug. Anderenfalls hält Dein Bekanter für das Fahrzeug und Alles, was mit dem passiert, letztlich seinen Kopf hin – nicht gut, oder?
          – Sofern die Versicherung weiterhin ablehnt, mit diesen Randbedingungen im Gepäck, dann bitte um konkreten schriftlichen Nachweis (WO steht das? Passus/Paragraph der Vertragsbedingungen, Gesetz, Verordnung…), warum das NICHT gehen soll. Würde mich wundern, wenn sie dann dabei bleiben. Nach meinen Kenntnissen ist das formal nicht begründbar – nur unüblich und daher etwas mühsamer für die Bearbeiter. Ablehnen geht also erheblich leichter…
          – Wichtige Haltung: Ich benötige Ihre Hilfe, welche Lösungen gibt es, ich weiß, dass das irgendwie gehen MUSS, welche Vorschriften/Gesetze stehen dem entgegen, ist das WIRKLICH so? Ich bin nicht Ihr Feind… eben: den MENSCHEN sehen und erreichen!

          Viel Erfolg nochmal – und bitte berichte hier, wie es letztlich funktioniert hat!
          Johannes Anunad

        • Lieber Johannes,
          vielen Dank für Deine Unterstützung!
          Mein Auto ist nun auf einen Halter der in Deutschland lebt zugelassen. Wie schon vorher erwähnt die Zulassungstelle hätte mich als Halter des Fahrzeuges belassen mit meiner Auslandsadresse im Fahrzeugschein und Empfangsbevollmächtigten.
          Die Schwierigkeit war tatsächlich die Versicherung. Eine Versicherung hat sich wirklich gekümmert und recherchiert um einen Weg zu finden, doch leider kamen sie für sich zu dem Ergebniss dass es juristisch nicht gehen würde. Leider kann ich Dir nicht mehr dazu sagen, da mein Bruder mit der Versicherung gesprochen hat.
          Nun ist der Fahrzeughalter sowie der Versicherungsnehmer eine andere Person.
          Danke nochmal und alles Liebe
          Sabine

        • Liebe Sabine,
          gut, dass Du eine Lösung gefunden hast.
          Danke für Dein Feedback!

          Nochmals zur formalen Klarstellung für die Leserinnen und Leser hier:
          Wenn Deine Auslandsanschrift im Fahrzeugschein eingetragen war, dann erklärt sich genau damit auch Dein Problem mit der Versicherung.
          DAS genau unterscheidet Deinen Fall von meinen Empfehlungen:
          Einen EMPFANGSBEVOLLMÄCHTIGTEN zu benennen ist ein formaler Akt, es muss der Betroffene zustimmen mit Unterschrift, dafür wird das passende Formular benötigt und DIESE ANSCHRIFT (eben IN Deutschland!!!) wird dann auch im Fahrzeugschein eingetragen, zusammen mit dem Namen des Empfangsbevollmächtigten, plus DEIN Name als Halter. Ich hatte das ausführlich erläutert.
          Ist das nun deutlich geworden???
          SO wäre das Fahrzeug auch versicherbar gewesen! Mit Deutscher Meldeadresse!

          Als HALTER haftet jetzt Dein Bekannter für ALLES, was mit dem Auto passiert.
          Als EMPFANGSBEVOLLMÄCHTIGTER hätte er für NICHTS gehaftet!
          Ist also m.E. zwar nett von dem Bekannten, aber KEINE LÖSUNG in Selbstverantwortung!

          Fazit daher: So BITTE NICHT nachmachen!

          LG
          Johannes Anunad

    • Ich bemerke es auch bei Oldtimern etc. Die Weltfinanz schnürt die Säcke zu. Hier in Europa ist ihr Hauptoperationsgebiet.

  19. Hallo, die Zulassungsstelle Köln sagt, daß es mit dem Empfangsbevollmächtigten nur geht, wenn man wohnsitzlos in Deutschland bleibt und das Fahrzeug sich auch in Deutschland befinden muß. Es sei unmöglich, wenn man sich in Deutschland abmeldet und im Ausland den Hauptwohnsitz hat.

    • Hallo Karin,

      hmmm… ist Dir klar, dass es sich dabei auch um einen bewussten Vorgang handelt, nicht nur um die Abarbeitung eines „Rezepts“?
      In Deinem Fall frage ich mich: Und warum WEISS die Zulassungsstelle überhaupt, dass Du im Ausland einen Wohnsitz hast – Rechtlage hin oder her? Es gibt da so ’nen Spruch:
      „Wer viel fragt, kriegt viel Antwort“.
      Warum machst Du es den Leuten dort am Schalter also unnötig schwer, DIR zu helfen?

      Mein Verdacht: Weil Du innerlich noch voll und ganz den Spielregeln dieser Matrix folgen, also alles „richtig“ machen willst – sogar in „vorauseilendem Gehorsam“… so funktioniert das aber nicht.
      Ich könnte Dir nun Stunden und Tage davon erzählen, was alles GEHT – ob mit oder ohne „Verwaltungs-AMEN“ dazu.
      Ich bin darin Experte, habe es jahrelang rauf und runter praktiziert… und auch weitaus heftiger, als mit einer Kfz-Anmeldung…

      Ein Freund von mir lebt übrigens seit Jahren in Spanien und fährt weiterhin ein Auto, das in D angemeldet und auch versichert ist – womit der „Gegenbeweis“ ganz praktisch gelebt ist… Sei also einfach etwas kreativ…

      ALSO: Stell erstmal fest, mit welchen Glaubenssätzen und Mustern Du innerlich aufräumen könntest… damit es dann auch klappt…

      LG
      Johannes Anunad – Freeman worldwide 🙂

  20. Hallo!
    Vielen Dank für den tollen Bericht und Mühe!

    Ich ging heute zur Zulassungsstelle und hatte damit leider keinen Erfolg.
    Ich hatte alle nötigen Formulare dabei und wie erwartet wusste die Dame nichts von der Möglichkeit eines Empfangsbevollmächtigten. Natürlich legte ich ihr auch den besagten §46 vor. Nach längerem Warten wurde ich erneut aufgerufen. Sie erklärte mir nun, dass diese Regelung NUR bei einer bereits existierenden Zulassung greift; sprich wenn man bereits Halter des Fahrzeuges war (mit Wohnsitz) und danach erst den Wohnsitz gekündigt hat um nun das Fahrzeug quasi mit Hilfe des Empfangsbevollmächtigten ummelden möchte.
    Sie zitierte den Satz „Örtlich zuständige Behörde im Sinne des § 25 ist die Behörde, die das Kennzeichen zugeteilt hat…“ (Folgesatz des §46 FZV Abs. 2) und betonte das „zugeteilt hat“.
    In meinem Fall wollte ich das Fahrzeug neu auf mich zulassen.

    Danach war ich total ratlos und bin es auch immer noch. Stimmt es, dass die Regelung NUR für KFZ-Ummeldungen bei gleichem Halter in Frage kommen?
    Bei welchem Amt kann man sich informieren, was nun wirklich gültig ist und was nicht?

    Meine Lösung ist jetzt, dass ich doch meinen Wohnsitz anmelde, dann „normal“ die Zulassung hole, meinen Wohnsitz wieder abmelde und mich danach mit dem Empfangsbevollmächtigten bei der Zulassung ummelde.

    Trotzdem würde ich mich über Ratschläge sehr freuen!
    Liebe Grüße!

    • Hallo Benjamin! Danke Dir.
      Es ist im Grunde ganz simpel: der §25 befasst sich lediglich mit dem VERSICHERUNGSSCHUTZ des Fahrzeugs und NICHT mit der primären örtlichen Zuständigkeit. Diese ist eben von §6 auf §46 verweisend geregelt. Deutlich so formuliert.
      Heißt hier also: sauberes Verwirrspiel der Zulassungsstelle! Schade. Ich komme darauf später zurück. Hat in der Tat wohl mit der inneren Haltung zu tun, denke ich… 😉
      Recht haben wollen bringt da natürlich nix – lediglich die unterstützende Kooperation mit den leider oft nicht vollständig informierten und gut ausgebildeten Büroleuten. Also nicht „Beweisen wolleb“ sondern „Lösung finden“… Dafür: kluge Fragen stellen…
      Alle Materialien dafür sind im Artikel enthalten…

  21. Gut gemacht, Feind liest mit…

  22. Vielen Dank Johannes für Deine Zusammenfassung und Ergänzung meiner Erfahrungen – manch eine/r mag es schon erahnen: Ich bin derjenige, der Johannes in Spanien auf die Idee brachte.

    Bei mir läuft diese Form der Anmeldung seit inzwischen fünf Jahren stressfrei. Einzig der Behördenbesuch vor Ort war mit etwas Vorbereitungsarbeit verbunden, die Johannes hier sehr schön zusammengefasst hat.

    Ich bekomme immer wieder Nachfragen zur Thematik, ob/wie man denn in der BRD ohne festen Wohnsitz ein Fahrzeug anmelden kann. Ich kann nur sagen: Überhaupt kein Problem!

    Wer sich den §46 Abs. 2, Satz 1 der FZV mal in aller Ruhe und im Detail durchliest, wird auch feststellen, dass es den Umweg über einen Empfangsbevollmächtigten gar nicht erst braucht. Immerhin spricht die FZV selber davon, dass ein „Aufenthaltsort“ ausreichend ist – der Aufenthaltsort ist widerum etwas GANZ anderes als die bekannte Wohn-inhaftierung! Im Detail ist der Aufenthaltsort z.B. die Anmeldung bei der Diakonie / Kirche und die dortige offizielle Registrierung des Status „ofW – ohne festen Wohnsitz“.

    Um nun wahlweise die KfZ-Anmeldung mit einem Empfangsbevollmächtigten oder allein im Wege des Aufenthaltsortes durchzusetzen, ist eines GANZ WICHTIG:
    Macht Euch bewusst, dass die Mitarbeiter in den Behörden keine Kriegsgegner / -feinde sind. Die wollen (in aller Regel) helfen – also macht sie zu Komplizen. Dies lässt sich aus meiner Erfahrung heraus sehr einfach erreichen, indem man den aktuellen Status des eigenen Lebens erläutert (ich habe keinen festen Wohnsitz, auch keinen Freund der mir helfen könnte… aber ich habe in der FZV gelesen, dass etc. pp. … Ich muss [für berufliche Zwecke, ….] ein Auto anmelden. Wie bekommen wir das hin? Was brauchen Sie als Behörde von mir?“

    Euch wird geholfen werden, wenn Ihr authentisch und ehrlich seid!

    • Hallo Thommy,
      danke Dir für die super Ergänzung und den positiven „Praxisbericht“!
      Ich möchte nur darauf hinweisen, dass die Empfangsbevollmächtigung, eben ganz privat organisiert, den Vorteil eines „geordneten Kommunikationsweges“ für alle Beteiligten hat (Zulassungsstelle, Kraftfahrt-Bundesamt, Versicherung, Steuerbehörde…). Es ist transparent.
      Denn: WAS passiert weiter, wenn die Stelle, an der die ganze Post dann landet, wenn Ihr „ofW“ registriert seid (Kirche oder so, ein Obdachlosenheim…), sich am Ende nicht zuverlässig darum kümmert/kümmern kann, dass Diese auch fristggerecht in Deinen Händen landet?
      Insofern: Ein Punkt mehr, der berücksichtigt werden will bei den Details der Lösungssuche.
      Hauptsache ist doch: ES GEHT!
      Und: viele Wege führen nach Rom!
      Grüße von Paraguay nach Spanien!!!

    • Hallo Thommy,

      kannst du uns sagen, wie du das mit deiner KFZ Versicherung gemacht hast? Hast du dort angegeben, dass du keinen Wohnsitz mehr hast?
      Bei vielen Versicherungen ist das ja ein Kriterium.
      Und bei welcher Versicherung bist du?
      Danke dir! Dana

  23. Nein – nicht gut !

    Bei der Anmeldung von Fahrzeugen fällt neben Kfz.-Steuer auch Versicherungssteuer sowie auch die Versicherung an. Mit allen 3 Beiträgen, wie auch den TÜV-Gebühren, Anmeldegebühren, … wird weiterhin der Völkermord an den europäischen Völkern finaziert.
    Besser und wohl auch billiger, ist die Anmeldung in Ungarn. Vor allem ältere und Diesel-Fahrzeuge sollten sich lohnen. Möglicher weise sollte hierzu in Ungarn von den Stammtischen ein Verein gegründet werden, von dem im „Verkauf und miete zurück“ – System die Fahrzeuge in der EU betrieben werden. Dies gilt auch für gemeldete, in dem weitergeführten Deutschland von 1937 durch die BRD.
    Es steht da auch nicht in den Papieren, daß diese n i c h t den Eigentümer ausweisen.
    Es gilt den Besitz zu streuen und die ESM-verbürgten Schäfchen ins trockene zu bringen.
    Habe seelber Anhänger und Auto in Ungarn angemeldet, dort den Führerschein, … !
    – Bürokratie wie sonst im röm. Rechtskreis auch – aber billiger !

    • Hallo lieber Erwin Georg,
      gute Ergänzung, danke Dir! Ja, das ist dann wohl der nächste Schritt der „Befreiung aus den Systemen“, wie Du es kurz andeutest.
      Meinerseits wollte ich zunächst einen ganz legalen und unkomplizierten Weg INNERHALB der bestehenden Spielregeln in der BRD-GmbH, erläutern, der ebn nicht sehr bekannt zu sein scheint und leicht zu realisieren ist.

      Ich habe, ganz ehrlich, kurz gezögert, lieber Erwin Georg, Deinen Kommentar ungekürzt freizuschalten und ich schreibe kurz, was ich damit meine:
      Auch wenn ich Deiner Sichtweise, was die Verwendung von Steuergeldern usw. anbelangt, im Grundsatz durchaus folgen kann, haben wir in diesem Blog uns ja dazu verpflichtet, miteinander respektvoll und wertschätzend umzugehen – auch bezüglich der „Systemvertretungen“ und deren „Bewertung“. Darauf möchte ich gerade in diesem Zusammenhang nochmals aufmerksam machen und alle weiteren Kommentatoren bitten!
      Tragt bitte in der Sache und sachlich bei!
      Ich möchte gerne vermeiden, dass sich hier anhand eines Praxisthemas nun einmal mehr eine allgemeine Debatte entspinnt, die rasch in der „reichsdeutschen Ecke“ landen kann.
      DANKE!
      Johannes Anunad

      • Hallo Johannes
        Wieso Du bei Erwins Beitrag gezögert hast wundert mich schon, denn da wird doch niemand beschimpft oder verunglimpft!?
        Und was das verschieben ins Reichsbürger lager betrifft, dem kann niemand entrinnen der etwas für die Wahrheit tun will!
        Daniele Ganser war das beste Beispiel!
        Solange das Geld fliesst, sehen die über solche Kleinigkeiten hinweg.
        Und so lange alle schon geduckt herum laufen, wird sich auch nichts ändern!
        Die haben vor dem Souverän Angst, nicht vor der Qualle. 🙂

        • Lieber Werner,
          Alles gut: Darum habe ich es ja auch frei geschaltet. Ist einfach gut zu überlegen, ob unter einem Blogartikel zur Kfz-Zulassung provokative Worte wie „Völkermord“ fallen sollten.
          Ich sehe es so, dass es dafür andere Foren gibt.
          Wie gesagt: Ich will schlicht vermeiden, dass es am Ende einmal mehr heißt: „Thema verfehlt“ – in diesem Falle dann hier im Kommentar und nicht im „linientreuen Schulaufsatz“ 🙂
          Ich hoffe, wir verstehen uns da?

  24. Und was soll in einer Firma eine Bundeseinrichtung sein??

    • In einer Firma darfst du auch durchaus in Frage stellen, ob jemand das Recht besitzt dir als lebender Mann vorzuschreiben, ob du ein Wohnsitz, Autoversicherung oder sonst dergleichen besitzt. Bewusstsein zu erweitern stellt alles gegebene in Frage.

      • Hallo Ken
        Ja klar, sich selber gegenüber finde ich das sogar extrem wichtig, alle diese Strukturen und Abläufe auf ihre Nützlichkeit und Sinnhaftigkeit hin zu prüfen und in Frage zu stellen. Dem System gegenüber sehe ich das auf diese Art, die hier wieder einmal anklingt, allerdings als reines Machtspielchen, Besserwisserei, Belehrung… und genau die Folgen davon ernten Menschen ja auch regelmäßig, wenn sie Andere „zwangsaufklären“ oder belehren wollen, auf „ihr Recht“ pochen, ob z.B. vor Gericht, oder auch im Straßenverkehr mit der Polizei.

        Finde es angemessener, das mit Bildern wie den Firmen (ist ja alles gut möglich, aber wem hilft es real?) nur wohl dosiert weiter zu geben, wo es auch auf Interesse stößt. Nicht aus Feigheit. Sondern aus Respekt vor den Anderen.

        Preisfrage, Ken:
        Wie viel, womit und wie erfolgreich hast Du denn bereits als „lebender Mann“ das sog. „System“ bzw. konkret seine VertreterInnen praktisch bezüglich seines Firmenstatus und Deiner „Rechte“ in Frage gestellt?

  25. Super Tipp, aber ich schreibe bei mir dann rein, lebender Mann statt Person! 🙂

    • Johannes
      Schau doch mal bei creaplan.org rein, oder den AZK Beitrag Vereine regieren die Welt!
      Denkst Du es nützt etwas, die Augen zu schliessen und sagen, das gibts nicht?
      Das Verhalten sollte doch vorbei sein, sich schlau machen und testen.
      Es hilft selbstverständlich! Wenn du allerdings denkst es ist in Ordnung als Personal mit entsprechendem Ausweis durch die Gegend zu laufen und zu glauben alles wär ok,
      darfst du…
      Ich bin gerade dabei den Status Person loszuwerden, bzw. ihn nur zu verwenden wenn ich ihn brauche

      • Hallo Werner,

        eigentlich solltest Du es besser wissen, was meine Haltung, Aktionen, Einsichten, Erfahrungen… anbelangt, oder?
        WAS also soll Dein Geschreibe? Meinst Du wirklich, dass ich all diesen Kram nicht kenne?
        Habe ich halt längst abgehakt und bin weiter gegangen in meinen Erkenntnissen dazu.

        Also vermute ich stark: NOCH so ein missionseifriger Geist, der ganz ungefragt Andere bekehren (belehren???) will – und dann auch noch Jemanden, der zudem längst weiter ist mit seinem „raus aus dem System“ als er selber… 😉
        WAS Du da aber auch so alles unterstellst und vermutest – hifreich wäre eher, einfach zu meinen Aussagen Fragen zu stellen, wenn Dir etwas wirklch UNKLAR ist, warum ich es schreibe – dann erfährst Du vielleicht Neues…

        Weißt Du, Werner, im Gegensatz zu Dir „bereite ich nichts mehr vor“ – sondern habe es bereits vor Jahren, auf meine Art, ganz einfach getan! Nach zahllosen Experimenten, mit denen ich Vieles heraus fand, wovon Andere einfach mal theoretisieren und mutmaßen… Ohne Spektakel und ganz schmucklos – dafür läuft es und mir geht es gut. Und DIR???

        Cheers
        Johannes Anunad

    • Ach so, käme ich heute in die Situation, würde ich übrigens auch in diesen Dokumenten, wie ich es überall tat seit bald drei Jahren, „In Notgeschäftsbesorgung für die Person, der freie Mensch XY“ oder so ähnlich unterschreiben.
      Allen sog. „SystemvertreterInnen“ war das interessanterweise völlig egal, als ich es ihnen passend erklärte, viel eher stimmig – da wir ja miteinander als Menschen zutun hatten und die „Personensachen“ gemeinsam regelten. Praktisches Ergebnis im Zusammenhang mit verschiedenen „Strafdelikten“…

      • Tja natürlich war denen das egal, denn du handelst ja immer als die Person, die sie erschaffen haben! Solange du mit dem Personalausweis herum rennst, und auch als diese Person unterschreibst, machen die weiter so, kenne ich.
        Der Ausstieg ist nicht einfach und auch nicht günstig.
        Bei creaplan.org gibt es nützliche Informationen dazu

        • Werner,

          warum respektierst Du nicht einfach, dass ich da vlt. komplett anders unterwegs bin als DU?
          Scheint schwierig zu sein… für einen Missionar…
          Aber genau da beginnt m.E. eben das MENSCHSEIN: im RESPEKT für andere Sichtweisen – NICHT in irgendwelchen Papieren oder Paragraphen…
          MENSCHSEIN ist letztlich ausschließlich Deine innere Haltung!

          Ganz ehrlich:
          Es gibt wohl so viele angeblich ganz besonders erfolgreiche und nun wirklich „sichere Rezepte“ zum Systemausstieg wie „System-Missionare“. Und glaube mir, von denen kenne ich wirklich VIELE, habe deren Sichtweisen über Jahre studiert, mit ihnen diskutiert und sie sind mir wirklich ALLESAMT einfach WURSCHT inzwischen!
          MEIN Weg ist MEIN Weg! Der für MICH funktioniert.

          Mach das doch ruhig auf Deine Art, bereite weiter Deinen großen System-Befreiungswurf vor – aber sei so nett und verschone mich – und die LesertINNen hier, die nur etwas zur Kfz-Anmeldung wissen wollen, ab sofort mit Deinem Missionseifer!
          DANKESCHÖN!

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